Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Nachtragshaushaltssatzung 2020 Rechtsaufsichtliche Freigabe
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 26.11.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 26.11.2020 | ö | informativ | 1.2 |
Sachverhalt
Die am 15.10.2020 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung wurde dem Landratsamt Ebersberg zur rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt.
Genehmigungspflicht bestand nicht.
Genehmigungspflicht bestand nicht.
Mit Schreiben vom 03.11.2020 hat die Rechtsaufsicht die Nachtragshaushaltssatzung samt An- und Beilagen (hier: Stellenplan) zur Kenntnis genommen und zur Bekanntmachung freigegeben.
Die Notwendigkeit einer expliziten Würdigung ansonsten nicht genehmigungspflichtiger Haushaltssatzungen wurde für 2020/21 wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt.
Datenstand vom 22.01.2021 12:12 Uhr