Aufgrund der Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung, Schulen und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe sowie für Ausstattungsgegenstände zur Verbesserung der Hygiene anlässlich der Corona-Pandemie 2020-2021 besteht für die Gemeinde Poing die Möglichkeit, Förderung für Ausstattungsgegenstände zur Verbesserung der Hygiene, CO2-Sensoren und mobile Raumluftreiniger für die Kindertageseinrichtungen und Schulen im Zeitraum 01.10.2020 bis 31.03.2021 zu beschaffen und eine Förderung zu erhalten.
Sachstand Schulen:
Für die Poinger Schulen wurden am 03.12.2020 insgesamt 75 CO2-Sensoren á 174 € brutto (Gesamtkosten in Höhe von 13.050,00 €) beantragt.
Es ist eine Festbetragsförderung in Höhe von 7,27 € je Schülerin und Schüler für die zuwendungsfähigen Kosten möglich. Das Landratsamt Ebersberg berechnet auf Grundlage der Amtlichen Schülerzahlen des Schuljahres 2019/2020 und der angegebenen Gesamtkosten den Zuwendungsbetrag. Es wurde eine Schülerzahl von 1.079 (Stand: 21.10.2020) ermittelt.
Gleichzeitig wurden mit dem Antrag vom 03.12.2020 zwei mobile Luftreinigungsgeräte bei der Förderstelle für die Anni-Pickert Schule angemeldet. Voraussichtliche Kosten für die Geräte belaufen sich auf 7.888 € brutto.
Für die Grundschule am Bergfeld und die Grundschule Poing Süd sind keine mobilen Raumluftreiniger erforderlich, da die beiden Schulen durch eine Frischluftanlage ständig mit Frischluft versorgt werden.
Förderbescheide liegen der Gemeinde Poing von der Regierung von Oberbayern noch nicht vor.
Sachstand Kindertageseinrichtungen:
Für die Träger der Kindertagesstätten ist es zusätzlich möglich, Ausstattungsgegenstände zur Verbesserung der Hygiene selbstverantwortlich zu beschaffen.
Für die Förderabrechnung ist eine Liste der beschafften Gegenstände von den Trägern zu erstellen und mit den gesammelten Belegen zur Förderabrechnung der Gemeinde Poing, vorzulegen. Für die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen erhält die Gemeinde pro betreutem Kind eine Förderung von 16,32 €. Ausschlaggebend für den zu ermittelnden Kinderanzahlstand ist der 01.03.2020, demnach sind für die Förderung 1.186 Kinder zu berücksichtigen. Die Gemeinde Poing erhält voraussichtlich für die anzuschaffenden Ausstattungsgegenstände eine Förderung in Höhe von 19.355,52 €.
CO2-Sensoren:
Es gibt vom Fördergeber eine pauschale Fördersumme von 7,12 € je betreutem Kind zum Stichtag 01.03.2020. Anhand der von der Regierung von Oberbayern übermittelten Kinderzahl von 1.186 wurde die jeweilige CO²-Sensorenmenge pro Träger ermittelt. Die Gemeinde Poing hat bereits ein Modell ausgewählt, welches den Fördervoraussetzungen entspricht und für die Schulen bestellt wurde.
Mobile Luftreinigungsgeräte:
Vom Robert Koch-Institut (RKI) und dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) werden mobile Raumluftreinigungsanlagen nur als Ergänzung zur AHA-Regel und zu einem fachlich angemessenen Lüftungskonzept gesehen. Der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte kommt für Gruppenräume, Mehrzweckräume und Therapieräume in Betracht, die nicht ausreichend im Sinne des Rahmen-Hygieneplans für Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogische Tagesstätten durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine RLT-Anlage gelüftet werden können.
Vom Bauamt wurden die in Frage kommenden Räume in allen Kindertageseinrichtungen (incl. Liegenschaften, die nicht im Eigentum der Gemeinde Poing stehen) aktualisiert. Insgesamt wäre die Anschaffung von 21 Geräten in den verschiedenen Kitas möglich. Die Träger mussten bis 10.12.2020 Rückmeldung geben, ob und wie viele Geräte angeschafft werden sollen.
Das Bauamt und der Baubetriebshof besichtigten am 01.12.2020 bei einer regionalen Herstellerfirma ausgestellte, angeschlossene und leise Luftreinigungsanlagen.
Für die Kindertagesstätten käme das vorgestellte Luftreinigungsgerät small in Frage, mit Maßen B – T – H 750 x 530 x 2.040 mm. Jedoch handelt es sich bei der Größe um ein massives Gerät, das nicht in jeder Kita Platz findet. Die Betriebs- und Folgekosten müssen vom Träger übernommen werden, d.h. Stromkosten, Reinigung und Filterwechsel pro mobilen Luftreinigungsgerät. Derzeit werden vom BBH vergleichbare Modelle zur Anschaffung geprüft.