Einreichung von Baugesuchen ab dem 01.03.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Mit der Gesetzesänderung der Bayerischen Bauordnung ab 01.02.2021 wird auf der Grundlage des neu eingefügten Art. 80 a Bayerische Bauordnung (Digitale Baugenehmigung) eine Verordnung erlassen, die eine geänderte Zuständigkeit bei der Einreichung von Bauanträgen für Bauaufsichtsbehörden, die am digitalen Baugenehmigungsverfahren teilnehmen, regelt. Diese Verordnung wird nach derzeitigem Kenntnisstand am 01.03.2021 in Kraft treten. Das Landratsamt Ebersberg wird als eines der Pilotlandratsämter in diese Verordnung aufgenommen.

Das Bauamt des Landratsamtes Ebersberg wird voraussichtlich ab 01.03.2021 auf das digitale Baugenehmigungsverfahren umstellen.
Damit wird es möglich sein, Anträge rein digital, also papierlos einzureichen. Das Landratsamt wird das genaue Verfahren rechtzeitig über ihre Homepage (www.lra-ebe.de) bekanntgeben.
Dies gilt für alle Baugesuche, auch für Anträge auf isolierte Befreiung und Abweichungen von den örtlichen Bauvorschriften.

Mit Hinweisen im Ortsnachrichtenblatt und auf der gemeindlichen Homepage wurde den Bauherren und Architekten empfohlen, sich über die Homepage des Landratsamts vor Einreichung eines Baugesuches zu informieren.

Die Beteiligung der Gemeinden zur Erteilung ihres gemeindlichen Einvernehmens erfolgt ab 01.03.2021 durch Aufforderung des LRA nachdem der Bauantrag eingegangen ist.

Bauberatungen nimmt das gemeindliche Bauamt weiterhin wahr.

Datenstand vom 23.04.2021 14:17 Uhr