Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Herrn Ludwig Berger
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Gemeinderatsmitglied Ludwig Berger beantragt mit Schreiben vom 11. April 2021 den Rücktritt aus dem Gemeinderat zum 30. April 2021, weil er aus Poing wegziehen wird.
Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann das Ehrenamt eines Gemeinderats ohne Angaben von Gründen niedergelegt werden.
Unabhängig davon verliert ein ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bei Verlust der Wählbarkeit, worunter auch der Wegzug aus dem Wahlkreis Poing fällt, kraft Gesetzes sein Amt.
Der Gemeinderat hat nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden.
Beschlussvorschlag
Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 11. April 2021 das Ehrenamt von Herrn Ludwig Berger als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 30. April 2021 endet.
Für Herrn Ludwig Berger rückt Veronika Reischl als nächste Listennachfolgerin des Wahlvorschlags der CSU in den Gemeinderat nach.
Beschluss
Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 11. April 2021 das Ehrenamt von Herrn Ludwig Berger als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 30. April 2021 endet.
Für Herrn Ludwig Berger rückt Veronika Reischl als nächste Listennachfolgerin des Wahlvorschlags der CSU in den Gemeinderat nach.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.06.2021 14:33 Uhr