Jugendsozialarbeit an der Anni-Pickert-Mittelschule; Förderrichtlinie
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 20.05.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 20.05.2021 | ö | 1.4 |
Sachverhalt
Mit der Änderung der Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen vom 25.03.2021 verändert sich die Förderung/Zuständigkeit der gemeindlichen Jugendsozialarbeit an der Anni-Pickert-Mittelschule.
Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat die Richtlinie dahin gehend geändert, dass bei einem Personalwechsel die Stelle an den öffentlichen Träger der Jugendhilfe, sprich, an den Landkreis Ebersberg, zu übertragen ist. Der Landkreis ist entsprechend informiert.
Dies bedeutet für die Gemeinde Poing, dass bei einem Personalwechsel die Trägerschaft der Stelle „JaS an der Anni-Pickert-Mittelschule“ an das Landratsamt Ebersberg übergeht.
Datenstand vom 23.08.2021 11:26 Uhr