Erlass einer neuen Verordnung zum Schutz der Bäume
in der Gemeinde Poing (Baumschutzverordnung);
Verfahren nach Art. 52 Abs. 1 BayNatSchG
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Beschluss zur Durchführung des erneuten Beteiligungsverfahrens
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Entwurf der novellierten Baumschutzverordnung wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 27.04.2021 vorberaten.
Insoweit wird auf die Sitzungsniederschrift verwiesen.
Unter anderem wurde die Fichte als nicht zu schützender Nadelbaum festgelegt.
Zur Frage, warum Obstbäume nicht geschützt werden: Diese erreichen selten den geschützten Stammumfang (in der Mustersatzung des Städtetags ist dies ebenso festgelegt).
Der vorliegende Entwurf ist mit dem Landratsamt Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde, abgestimmt (Änderungen / Ergänzungen wurden in „rot“ dargestellt). Die Abgabe einer weiteren Stellungnahme im Rahmen der Fachstellenbeteiligung bleibt jedoch vorbehalten.
Bei der Fachstellenbeteiligung werden u.a. das Landratsamt Ebersberg, der Bund Naturschutz, Kreisgruppe Ebersberg, Landesbund für Vogelschutz, Regierung von Oberbayern sowie die Nachbargemeinden beteiligt.
Beschlussvorschlag
Dem Entwurf der Verordnung zum Schutz der Bäume in der Gemeinde Poing (Baumschutzverordnung) vom 20. Mai 2021 wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
Das erneute Beteiligungsverfahren wird nach Art. 52 Abs. 5 BayNatSchG durchgeführt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, negativ
nein
Beschluss
Dem Entwurf der Verordnung zum Schutz der Bäume in der Gemeinde Poing (Baumschutzverordnung) vom 20. Mai 2021 wird - unter Berücksichtigung der Änderung unter § 10 Abs. 3 – in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
Das erneute Beteiligungsverfahren wird nach Art. 52 Abs. 5 BayNatSchG durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.08.2021 11:26 Uhr