Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 für das Gebiet "Grub, nördlich der Kirchheimer Straße / westlich der Prof.-Zorn-Straße, Flächen für eine AGRI-Photovoltaik-Anlage"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.11.2021 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Im Bereich des Staatsguts Grub soll eine AGRI-Photovoltaik-Anlage errichtet werden.

Die Planung wird durch den Vertreter der Bayer. Staatsgüter, Herrn Purucker, kurz vorgestellt.

Der geplante Standort befindet sich im Außenbereich, der Flächennutzungsplan der Gemeinde Poing aus dem Jahr 1984 setzt hier als Nutzung „LW“ – Landwirtschaft sowie im südlichen Teil „Wohnbauflächen“, im südöstlichen Teil „Wald-/Grünfläche“ fest.

Gemäß Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 10.11.2021 sind Agri-Photovoltaikanlagen im Außenbereich nicht privilegiert.

Eine Ausnahme hiervon – Baugenehmigung für ein privilegiertes Vorhaben ohne Bebauungsplan – erscheint aber für den Betrieb bestimmter Forschungsanlagen möglich. Maßgeblich für die Annahme einer solchen bauplanungsrechtlichen Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB ist, das nicht die Erforschung der Photovoltaik-Energie, sondern die Wirkung von Photovoltaikanlagen auf Nutzpflanzen im Vordergrund steht. Der Forschungsansatz für die Agri-Photovoltaikanlage muss daher im Schwerpunkt landwirtschaftlich und nicht energiewirtschaftlich sein.

Seitens der Verwaltung wird unabhängig hiervon die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens empfohlen, um die Beschränkung des Vorhabens auf den Forschungsbetrieb sicherzustellen.

Die Nutzungsart im Flächennutzungsplan für die landwirtschaftlichen Flächen wird in diesem Zusammenhang in „Sondergebiet Versuch / Forschung“ geändert, die nördlich der Kirchheimer Straße festgesetzte Wohnbaufläche entfällt und wird ebenfalls in „SO Versuch / Forschung“ umgewandelt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll folgende Flurnummern umfassen:

Flur-Nr. 1387 mit 108.804 qm
davon: AGRI-PV: 46.320 qm
            Referenzfläche 2: 33.478 qm (lw-Nutzung)
            bestehende Wald-/Grünfläche: 29.006 qm
Flur-Nr. 1383 mit 95.159 qm
Referenzfläche 1 (lw-Nutzung)

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert.

Auf Grund des Parallelverfahrens wird auch die Beschlussfassung zum Bebauungsplan auf den Gemeinderat übertragen.

Mit der Fertigung des Bebauungsplanes wird die hausfreunde Architekten PartG mbB, beauftragt.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der zu ändernden Darstellung im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Versuch / Forschung“, die bisherige Wohnbaufläche entfällt, festgesetzt werden. Die festgesetzte Grün-/Waldfläche bleibt erhalten.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 63 umfasst die Fl.-Nrn. 1383 und 1387 der Gemarkung Poing.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Im Rahmen des geplanten Forschungsprojektes sollen die Auswirkungen auf Natur und Landschaft durch eine AGRI-PV-Anlage untersucht / erforscht werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der zu ändernden Darstellung im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Versuch / Forschung“, die bisherige Wohnbaufläche entfällt, festgesetzt werden. Die festgesetzte Grün-/Waldfläche bleibt erhalten.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 63 umfasst die Fl.-Nrn. 1383 und 1387 der Gemarkung Poing.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.03.2022 10:26 Uhr