Genehmigung dauerhafte Lichtsignalanlage EBE 2 Neufarner Straße
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 20.01.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 20.01.2022 | ö | informativ | 1.1 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Poing hatte mit erstem Schreiben vom 06.10.2021 die dauerhafte Anordnung der Lichtsignalanlage für Fußgänger an der EBE 2 Neufarner Straße Ecke Wittelsbacherstraße beantragt. Das Landratsamt Ebersberg stimmte nunmehr dem Antrag zu und erteilte die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung für die Genehmigung der Errichtung einer Lichtsignalanlage für Fußgänger an der beantragten Örtlichkeit.
Der Vollzug der Anordnung sowie die Kostenlast für Bau und Unterhalt trägt die Gemeinde Poing.
Datenstand vom 26.04.2023 14:51 Uhr