Nochmalige Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 51.6 für den Bereich "Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.03.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.03.2019 beschlossen, für die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51.6 „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)“ eine Veränderungssperre zu erlassen.

Die Veränderungssperre trat mit Bekanntmachung am 27.03.2019 in Kraft.

Aufgrund der besonderen Aufgabenstellung (Bahnhofsumfeld) für diesen Bereich sowie coronabedingte Einschränkungen war es bis März 2021 nicht möglich, das Bebauungsplanverfahren abzuschließen, deshalb wurde die Veränderungssperre mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 09.03.2021 um ein weiteres Jahr verlängert (§ 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB).

Nachdem sich das beantragte Freistellungsverfahren für die Bahnflächen im Geltungsbereich sehr schwierig und zeitlich aufwändig gestaltet, wird die Gemeinde die Frist nochmal um 1 Jahr verlängern. Die besonderen Umstände des § 17 Abs. 2 BauGB sind gegeben.

Beschlussvorschlag

Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wird die Satzung zur nochmaligen Verlängerung der Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 51.6 „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße) in der vorliegenden Fassung erlassen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       nein

Begründung: Dieser Satzungserlass hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz.

Beschluss

Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wird die Satzung zur nochmaligen Verlängerung der Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 51.6 „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße) in der vorliegenden Fassung erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 15:00 Uhr