Überörtliche Verkehrsplanung München-Ost; Gründung des Vereins "Stadt und Land München Ost e.V." (Ostallianz)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Hintergrund
Die Gemeinden Anzing, Aschheim, Feldkirchen, Finsing, Forstinning, Haar, Kirchheim b. München, Pliening, Poing, Vaterstetten, der Markt Markt Schwaben, sowie die Landeshauptstadt München mit den Stadtbezirken Bogenhausen und Trudering Riem haben seit dem Jahr 2016 in einem intensiven zweistufigen Abstimmungsprozess ein räumliches Entwicklungskonzept mit Maßnahmenvorschlägen erarbeitet. Im Jahr 2020 wurde durch Gremienbeschlüsse aller Kommunen eine Abschlusserklärung verabschiedet, die die Verstetigung der Zusammenarbeit vorsieht (Gemeinderatsbeschluss 17.09.2020, TOP 4). Vertreter der Kommunen haben sich im März 2021 darauf geeinigt, hierfür die Gründung eines Vereins vorzusehen. Ein Verein ist die am besten geeignete Organisationsform, um der auf Dauer angelegten Zusammenarbeit der Kommunen einen institutionellen Rahmen zu geben. Vorbildgebende Beispiele in der Region sind der Verein Dachauer Moos e.V., der Heideflächenverein Münchener Norden e.V., der Erholungsflächenverein e.V. und der Verein Regionalmanagement München Südwest e.V..

Vorgesehene Themen und Maßnahmen 
Als Grundlage für die Arbeit des Vereins dienen der Bericht Stufe 2 Überörtliche Verkehrsplanung Raum München Ost vom 04.05.2020 und die darin enthaltenen Entwicklungsziele und Maßnahmen. Schwerpunkt der Zusammenarbeit sind demnach Maßnahmen in den Bereichen Verkehr/Mobilität, Siedlungsentwicklung und Landschaft. In dem Treffen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Anfang 2021 wurden weitere Themen, wie z. B. Digitalisierung, gemeinsame Anlaufstelle für juristische Fragen, z. B. Vergaben, angesprochen. Eine Zusammenarbeit in solchen zusätzlichen Themenfeldern wurde als grundsätzlich sinnvoll beurteilt und soll in der laufenden Arbeit des Vereins beraten werden.

Vereinsgründung, Satzung, Finanzierung 
Vereinsmitglieder sollen die eingangs genannten, bisher am Prozess beteiligten Kommunen, also die Gemeinden Anzing, Aschheim, Feldkirchen, Finsing, Forstinning, Haar, Kirchheim b. München, Pliening, Poing, Vaterstetten, der Markt Markt Schwaben, sowie die Landeshauptstadt München, werden. Der Zweck des Vereins ist die städte- und gemeindeübergreifende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der räumlichen Entwicklung zur Umsetzung gemeinsamer Ziele und Maßnahmen im Raum München Ost. 

Die Gemeinde Vaterstetten hat sich bereiterklärt, die Formalitäten bei der Gründung des Vereins und dessen Eintragung in das Vereinsregister zu erledigen. Sie steht auch bereit, für die ersten drei Jahre den Vorsitz zu übernehmen. Die Geschäftsstelle des Vereins wird sich damit zunächst in der Gemeinde Vaterstetten befinden. Nähere Angaben zur Struktur des Vereins enthält der Satzungsentwurf.

Der Verein finanziert sich über Beiträge, die die 12 Mitgliedskommunen nach einem in der Anlage festgelegten Schlüssel entrichten. Außerdem sollen öffentliche und private Zuschüsse beantragt bzw. akquiriert werden. Eine Gemeinnützigkeit des Vereins ist nach einer Auskunft des zuständigen Finanzamtes Erding wohl nicht möglich. Eine verbindliche Prüfung kann nach Gründung des Vereins erfolgen. Der entsprechende Passus in der Satzung kann dennoch verbleiben, weil er unschädlich ist. 

Beabsichtigt ist die Einstellung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin (1,0 Stelle). Der/die Mitarbeiter/in hat seine/ihre Arbeitsstelle im Rathaus der Gemeinde Vaterstetten. Die Kommune erhält hierfür einen Kostenausgleich der Raum- und Sachkosten. 
Die Personaldurchschnittskosten eines Mitarbeiters (Vollzeit) betragen zwischen 74.550 Euro (E10) und 97.275 Euro (E14). Vorgesehen ist die Einstellung eins Mitarbeiters in E10/E 11.

Das Haushaltsvolumen des Vereins ist im Wesentlichen abhängig von dem einzustellenden / zu beanspruchenden Personal und den vorgesehenen Projektkosten.

Nach der derzeitigen Planung beträgt das jährliche Haushaltsvolumen des Vereins rund 80.000 Euro zzgl. der jeweiligen Projektkosten abzgl. evtl. Förderungen.  Der Vereinsbeitrag der Gemeinde Poing beläuft sich demnach auf voraussichtlich 7.688 Euro im ersten Jahr. Der Verein rechnet jährlich den Finanzbedarf mit den Mitgliedern ab.

Weitere Schritte
Die Kommunen fassen in den kommenden Monaten die Beschlüsse zum Beitritt zu dem zu gründenden Verein. Die Gemeinde Vaterstetten wickelt die Eintragung ins Vereinsregister ab. Sie beruft künftig die Sitzungen der Vereinsorgane ein und bereitet sie vor. In diesen werden sodann die notwendigen Entscheidungen des Vereins getroffen. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt vom Sachvortrag Kenntnis und beschließt die Teilnahme an der Gründung eines gemeinnützigen Vereins „Stadt und Land München Ost e.V.“.

Der Zweck des Vereins ist die städte- und gemeindeübergreifende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der räumlichen Entwicklung zur Umsetzung gemeinsamer Ziele und Maßnahmen im Raum München Ost.

Der Verein finanziert sich durch Beiträge der Mitgliedskommunen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, entsprechende Erklärungen zur Gründung des Vereins und zur Eintragung in das Vereinsregister abzugeben. 

Finanzielle Auswirkungen

Auf der HH-Stelle 61000.661000 sind Mittel i.H.v. 10.000 Euro / Jahr (ab dem HH-Jahr 2022) eingestellt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Begründung:
Die reine Beschlussfassung zur Vereinsgründung hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Sachvortrag Kenntnis und beschließt die Teilnahme an der Gründung eines gemeinnützigen Vereins „Stadt und Land München Ost e.V.“.

Der Zweck des Vereins ist die städte- und gemeindeübergreifende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der räumlichen Entwicklung zur Umsetzung gemeinsamer Ziele und Maßnahmen im Raum München Ost.

Der Verein finanziert sich durch Beiträge der Mitgliedskommunen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, entsprechende Erklärungen zur Gründung des Vereins und zur Eintragung in das Vereinsregister abzugeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2022 12:34 Uhr