Zum 01.01.2011 ist das Gesetz zum neuen Dienstrecht in Bayern in Kraft getreten. Durch den Verzicht auf die 4 Laufbahngruppen zugunsten einer einzigen Leistungslaufbahn haben sich die bisherigen Aufstiegsverfahren verändert. Seit 01.01.2012 wurde mit der modularen Qualifizierung nach Art. 20 Leistungslaufbahngesetzt (LlbG) begonnen.
Aus gegebenen Anlass ist die Festlegung auf ein Konzept zur Weiterbildung der Beamtinnen und Beamten der 3. Qualifikationsebene (3. QE, ehemals gehobener Dienst) erforderlich. Die Zuständigkeit obliegt hier dem Gemeinderat als oberste Dienstbehörde.
Im Rahmen der Verordnung zur Durchführung der modularen Qualifizierung (ModQV) können oberste Dienstbehörden selbständig Konzepte der modularen Qualifizierung erstellen oder auf vorhandene zurückgreifen.
Im kommunalen Bereich stehen für die Umsetzung folgende Möglichkeiten zur Auswahl:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Poing erstellt für seine Beamtinnen und Beamten ein eigenes Konzept der modularen Qualifizierung. Dieses unterliegt der Genehmigung durch den Landespersonalausschuss (Art. 20 Abs. 3 Satz 1 LlbG).
2. Der Gemeinderat der Gemeinde Poing übernimmt das Konzept der modularen Qualifizierung einer anderen obersten Dienstbehörde und bildet nach diesem System aus. Auch dies unterliegt der Genehmigung durch den Landespersonalausschuss (LPA).
3. Der Gemeinderat erstellt kein eigenes Konzept. Die modulare Qualifizierung erfolgt von einer anderen obersten Dienstbehörde oder einer anderen Ernennungsbehörde nach deren genehmigten Konzept. Voraussetzung ist, dass die aufnehmende Behörde zustimmt und die modulare Qualifizierung insgesamt nach deren Konzept durchlaufen wird. Als aufnehmende oberste Dienstbehörde kommen auch öffentlich-rechtliche Fortbildungseinrichtungen mit Dienstherreneigenschaft, wie z. B. die Bayerische Verwaltungsschule, in Betracht. Eine Genehmigung durch den Landespersonalausschuss ist nicht erforderlich.
Aufgrund der bisher mit der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) gemachten Erfahrungen schlägt die Personalverwaltung vor, die Beamtinnen und Beamten nach dem Konzept der BVS weiter zu qualifizieren.
Die Modulare Qualifizierung für Ämter der 4. QE über die BVS besteht aus folgenden Themenblöcken:
Modul 1:
„Staats- und Europarecht“ und „Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht“
Modul 2:
„Personalmanagement“ und „Finanzmanagement“
Modul 3: Auswahl von 2 Seminaren zu den Themen:
„Führungskompetenz f. Einsteiger“ / „Führungskompetenz f. Fortgeschrittene“
„Personal- u. Teamentwicklung“
„Projektmanagement“
„Controlling und Organisation“
Modul 4:
„Rechtsanwendung i. d. kommunalen Praxis“ / „Rechtsanwendung i. d. Verwaltungspraxis“
Insgesamt werden für den Besuch der Seminare zu den jeweiligen Themenblöcken insgesamt ca. 20 Arbeitstage aufgewendet. Zwischen dem Beginn der ersten Maßnahme und der Prüfung am Ende der letzten Maßnahme muss mindestens ein Zeitraum von 12 Monaten liegen. Am Ende wird die Qualifizierung mit einer Prüfung vor einer von der BVS eingesetzten Prüfungskommission abgeschlossen.
Für die Zulassung zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 gelten die folgenden Mindestvoraussetzungen:
- Positiver Feststellungsvermerk in der letzten periodischen Beurteilung
- Bei Beginn der Maßnahme ist mindestens die Besoldungsgruppe A 11 erreicht
- Bei Besuch des Moduls 4 ist der Beamte in der Besoldungsgruppe A 13 eingestuft
- Beschluss der obersten Dienstbehörde zur Teilnahme an der modularen Qualifizierung der BVS
Die Zulassung zur modularen Qualifizierung der 3. Qualifikationsebene wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 12.02.2015 auf den ersten Bürgermeister mit der Maßgabe übertragen, dass ein dienstliches Interesse an der Weiterbildung bestehen muss. Damit ist es gerechtfertigt, die Teilnahme an den Seminaren durch Dienstbefreiung zu ermöglichen und die Kosten für die Qualifizierung zu übernehmen. Das gleiche Vorgehen wird für die modulare Qualifizierung der 4. Qualifikationsebene vorgeschlagen.