Mittagsbetreuung in den drei kommunalen Schulen; Kolpingfamilie Poing e.V. Freiwilliger kommunaler Zuschuss als Elternbeitragsersatz für die Monate Januar 2021 bis Mai 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 10.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10.05.2022 ö 6

Sachverhalt

Wie bereits in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 11.05.2021 beschlossen, wurde der freiwillige kommunale Elternbeitragsersatz für die Kindertagesstätten genehmigt und an die Träger ausbezahlt. In dieser Sitzung wurde der Hinweis gegeben, dass die Mittagsbetreuung ggfs. auch einen Antrag auf Elternbeitragsersatz stellt. 

Der Kolpingfamilie Poing e.V. hat am 19.01.2022 einen Antrag auf den freiwilligen kommunalen Elternbeitragsersatz in Höhe von 30 % für die Monate Januar 2021 bis Mai 2021 gestellt. Der Antrag kann im Anhang eingesehen werden.

Aufgrund der zeitweisen staatlichen Schließungen der Schulen und der Mittagsbetreuung und dem damit verbundenen Appell an die Eltern, die Kinderbetreuung möglichst nicht in Anspruch zu nehmen, um die Zahl der Kontakte möglichst gering zu halten, wurde seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus der Elternbeitragsersatz mit den Ministerialschreiben vom 18.03.2021, 28.06.2021 und 24.09.2021 geregelt (Anlage). 

Der Ersatz der Elternbeiträge soll einerseits die Eltern finanziell entlasten, wenn sie die Mittagsbetreuung nicht in Anspruch genommen haben oder durch Schließung nicht nehmen konnten, sowie anderseits dem Träger der Mittagsbetreuung eine Kompensation bieten, wenn die Betreuung nicht angeboten werden durfte oder nicht wahrgenommen wurde.

Die Gewährung des Ersatzes von Elternbeiträgen aufgrund der Corona-Pandemie wurde mit dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 18.03.2021 auf die Monate Januar 2021 bis März 2021 festgelegt und mit Schreiben vom 28.06.2021 auf die Monate April 2021 und Mai 2021 verlängert.

Somit beläuft sich der zeitliche Rahmen für den Ersatz der Elternbeiträge auf die Monate Januar 2021 bis Mai 2021. 

Der Freistaat unterstützt nach oben genannten Ministerialschreiben die Träger der Mittagsbetreuung und übernimmt 70 % des Elternbeitrages, mit max. 48,00 € bzw. 77,00 €. 
Die restlichen 30 %, sprich 20,00 € bzw. 33,00 €, können im Rahmen einer freiwilligen kommunalen Mitfinanzierung übernommen werden. 

Der Träger hat für die Monate Januar 2021 bis Mai 2021 bei der Regierung von Oberbayern den Antrag auf Genehmigung des staatlichen Elternbeitragsersatzes gestellt.

Der staatliche Elternbeitragsersatz wurde, wie folgt, für die Monate Januar 2021 bis Mai 2021 bewilligt:

Anni-Pickert-Grundschule

Beitragsersatz staatlich 70 %                         6.309,10 Euro 
errechneter kommunaler Anteil 30%                 2.703,90 Euro


Grundschule an der Karl-Sittler-Straße 

Beitragsersatz staatlich 70 %                        8.591,10 Euro
errechneter kommunaler Anteil 30 %                3.681,90 Euro


Grundschule Am Bergfeld

Beitragsersatz staatlich 70 %                        14.323,40 Euro 
errechneter kommunaler Anteil  30%                  6.138,60 Euro 


Die Gemeinde Poing leistet durch den freiwilligen Zuschuss einen erheblichen Beitrag zur Sicherstellung der Kinderbetreuung und unterstützt dadurch den Träger.
Durch die finanzielle Unterstützung der Gemeinde, werden auch die Poinger Eltern finanziell in der Zeit der Pandemie von Januar 2021 bis Mai 2021 entlastet. 

Im Haushaltsplan 2022 sind insgesamt Mittel in Höhe von 250.000,00 Euro für die Mittagsbetreuung bereitgestellt. Darin ist auch bereits ein etwaiger Elternbeitragsersatz für die Monate Januar 2021 bis Mai 2021 berücksichtigt. 

Die Verwaltung schlägt vor, die Übernahme des kommunalen freiwilligen Anteils von 30 % des Elternbeitragsersatzes in der Gesamtsumme von 12.524,40 Euro für alle drei Grundschulen zu bewilligen. 

Beschlussvorschlag

Der freiwillige kommunale Elternbeitragsersatz (30 %) in Höhe von 12.524,40 Euro für die Leistung der Mittagsbetreuung an allen drei Grundschulen durch den Träger Kolpingfamilie Poing e.V., wird für die Monate Januar 2021 bis Mai 2021, aufgrund der Corona-Pandemie 2021 bewilligt.

Finanzielle Auswirkungen

HHST 21332.705000 nach Abzug des Personalkostenzuschusses verbleiben hier Mittel in Höhe 26.000,00 Euro 

Nachrichtlich: 
Für die Poinger Kindertagesstätten wurde insgesamt ein staatlicher Elternbeitragsersatz (70 %) in Höhe von 57.540,00 Euro, beantragt. Der freiwillige kommunale Elternbeitragsersatz (30 %) betrug 23.580,00 Euro.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
X        nein

Beschluss

Der freiwillige kommunale Elternbeitragsersatz (30 %) in Höhe von 12.524,40 Euro für die Leistung der Mittagsbetreuung an allen drei Grundschulen durch den Träger Kolpingfamilie Poing e.V., wird für die Monate Januar 2021 bis Mai 2021, aufgrund der Corona-Pandemie 2021 bewilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2022 10:59 Uhr