Zuweisungen an die Gemeinden nach Art. 13h BayFAG (Straßenausbaupauschalen) 2022
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 30.06.2022 | ö | informativ | 1.3 |
Sachverhalt
Der Freistaat Bayern gewährt den Gemeinden zu Straßenausbaubeitragsmaßnahmen im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 KAG pauschale Zuweisungen nach Art. 13 BayFAG (Straßenausbaupauschalen).
Die Höhe der Zuweisung wird im HH-Jahr 2022 auf 88.069,-- € festgesetzt.
Gemeinden dürfen die Straßenausbaupauschalen auch für investive Maßnahmen an Erschließungsanlagen verwenden, bei denen am 1. April 2021 seit dem Bestehen der erstmaligen technischen Herstellung mindestens 25 Jahre vergangen sind (Art. 13 Abs. 1 Satz 2 BayFAG).
Datenstand vom 27.10.2023 09:50 Uhr