Kindertagesstätten in Poing;
Richtlinie Kita-Härtefallhilfe 2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit der Richtlinie „Kita-Härtefallhilfe 2023“ vom 15.03.2023 seitens des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales können nicht-kommunale Träger einen Ausgleich von energie- und inflationsbedingten Kostensteigerungen in Höhe von 3 % der im Bewilligungszeitraum (Kalenderjahr 2023) zu erwartenden staatlichen Fördersumme bis zum 30.06.2023 beantragen. Der kommunale Pflichtanteil bleibt davon unberührt.
Die Gewährung der Härtefallhilfe stellt eine Prognoseentscheidung dar und basiert auf einer Kostenkalkulation seitens der Träger. Die Auszahlung erfolgt noch im laufenden Kalenderjahr.
Die Richtlinie ist vorerst bis zum 31.12.2024 befristet.
Das Bayerische Staatsministerium trägt mit dieser Richtlinie dazu bei, dass die Familien nicht durch weitere Elternbeitragserhöhungen zusätzlich belastet werden.
Datenstand vom 19.10.2023 12:40 Uhr