Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 45 zur Errichtung einer privaten Parkfläche im Vorgartenbereich, Carl-Spitzweg-Straße 10, Fl.-Nr. 1966, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2023 ö beschließend 6.3

Sachverhalt

Der Gemeinde Poing liegt ein Antrag auf isolierte Befreiung des Bebauungsplans Nr. 45 vor.

Der Antragsteller beantragt die Nutzung des aktuell begrünten Vorgartens bzw. Gartenfläche als private Parkfläche durch Umgestaltung von Begrünung (Gebüsche, Obstbau, Wiese) zu einer gepflasterten Fläche.

Die geplante Stellplatzfläche umfasst eine Gesamtfläche von 22 m². Diese ist derzeit mit einem Obstbaum, Gebüsch und Wiese bepflanzt.

Dem Antrag liegt folgende Erklärung des Antragstellers bei:

Das Grundstück grenzt an einer Seite direkt an die Spielstraße der Carl-Spitzweg-Straße. Zwischen Grundstück und Spielstraße sind im vorderen Hausbereich kein Grünstreifen und kein erhöhter Randstein vorhanden. Zum Haus gehören zwei Stellplätze im gemeinschaftlichen Garagenhof mit Nutzungsrecht. Die zum Haus gehörende Garage hat keinen Stromanschluss und es sind keine Leerrohre vorhanden, die eine einfache Nachrüstung erlauben.
Bis auf den Gehweg zum Haus, das Haus selber, die Terrasse und das Gartenhaus ist das komplette Grundstück begrünt (siehe hierzu Bild 1). Die Flächenversiegelung liegt damit aktuell bei unter 24 %. Der Vorgarten ist aktuell mit einem Obstbaum, Hecken und Wiese gestaltet. Um diesen im Sommer aufgrund der Südausrichtung auch als grün zu erhalten, ist stärkere Bewässerung nötig. Im hinteren Bereich des Gartens sind in Summe drei weitere Obstbäume vorhanden. Grundsätzlich liegt eine für Poing sehr geringe Flächenversiegelung vor, da neue (Reihen-)Häuser meist einen kleineren Garten aufweisen. Der aktuelle Zustand des Vorgartens und des Seitenstreifens ist in Bild 2 zu sehen.

Geplantes Vorhaben:
Das geplante Vorhaben umfasst die Umwandlung von Teilen des aktuell begrünten Vorgartens und des Seitenstreifens in eine private Parkfläche (siehe Bild 1). Der Vorgarten und der Seitenstreifen grenzen direkt an die Spielstraße und den gemeinschaftlichen Gehweg. Der Bereich der geplanten Parkfläche ist größer als die Mindestmaße für eine Stellfläche zum längs Einparken (siehe blau eingezeichnete Fläche in Bild 1). Der begrünte Vorgarten wird mit der Breite des Wohnhauses als solcher erhalten bleiben.

Durch die angestrebte Nutzung als private Parkfläche würde es zu keiner Einschränkung der Nutzung der Spielstraße oder öffentlicher Parkplätze kommen, da in der Spielstraße außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen grundsätzlich Parkverbot gilt. Hier ist anzumerken, dass die Carl-Spitzweg-Straße ein generelles Parkproblem hat, was an den dauerhaften Falschparkern außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu erkennen ist. Das Vorhaben würde hier zu einer, wenn auch geringen, Entlastung führen und wäre somit positiv für die anderen Anwohner.
Die Umsetzung der Parkfläche würde bevorzugt durch eine Pflasterung der Fläche erfolgen. Ein detaillierter Plan würde aber erst mit einer Ausarbeitung eines Handwerkers erfolgen. Nicht als bevorzugte, aber als Kompromisslösung wäre für uns auch eine nicht versiegelte Form denkbar, z.B. mit Rasensteinen.

Durch eine Umgestaltung durch Pflastersteine, die die optisch bessere Variante darstellt, würde es zu einer Erhöhung der Flächenversiegelung zu ca. 33 % des insgesamt 248 m² großen Grundstücks kommen. Dier Wert liegt immer noch unter dem vom Bauamt genannten üblichen Vergleichswert von 40 %. Im Bebauungsplan ist generell keine GRZ für das Grundstück definiert.

Das Einverständnis der direkten Nachbarn zu diesem Vorhaben liegt vor. Die geplante Parkplatzfläche ist auch über 4 m vom Nachbargrundstück entfernt.

Begründung:
Das Vorschreiben über den Bebauungsplan, dass z.B. die Fläche des aktuellen Vorgartens nur als begrünte Fläche genutzt werden kann, ist heute nicht mehr zeitgemäß und nicht auf aktuelle Bedürfnisse angepasst. Der Blick in die Bebauungspläne der neueren Wohngebiete in Poing zeigt, dass solche stark einschränkenden Vorgaben seit längerem nicht mehr erfolgen. Parkplätze werden auch direkt an den Häusern geplant und nicht mehr in weit entfernten Garagenhöfen.

Das beantragte Vorhaben würde eine grüne Vorgartenfläche mit der Breite des Hauses erhalten, so wie es auch bei allen anderen Häusern der Reihe der Fall ist. Somit würde ein stimmiges Gesamtbild der Reihenhäuser erhalten bleiben.
Die Umgestaltung ist Teil einer geplanten Modernisierung des Hauses inklusiver sinnvoller Nutzung von Photovoltaik und Elektromobilität. Bei Planung des Hauses und der Parkplätze in der Gemeinschaftsgarage vor über 30 Jahren, war Elektromobilität noch nicht absehbar. Aktuell liegt für uns keine Möglichkeit vor ein Elektro- oder Hybridfahrzeug selber zu laden. Für einen direkten Anschluss an der Garage mit einem Kabel für eine Standard-Wallbox an das Haus, müsste der komplette Hausweg (Gemeinschaftseigentum) geöffnet werden. Da es 30 Jahre versäumt wurde und bis heute nie eine Eigentümergemeinschaft für das Gemeinschaftseigentum von den (Vor-)Besitzern gegründet wurde, ist ein solches Vorhaben aktuell nicht umsetzbar. Bestrebungen heute eine solche Gemeinschaft zu gründen, scheitern aktuell leider an Individuen.

Das Verlegen eines zweiten Stromanschlusses mit eigenem Stromzähler in die Garage von der nächsten Verteilerstelle aus ist grundsätzlich möglich, aber nicht sinnvoll, da ein eigens erzeugter Strom der geplanten Photovoltaik auf dem Haus nicht genutzt werden könnte. Eine Einspeisung von eigens erzeugtem Strom in das Netz (inklusive Versteuerung) und teureres Wiedereinkaufen gleich daneben ist wirtschaftlich nicht sinnvoll und konterkariert die generelle Sinnhaftigkeit der Installation einer größeren Photovoltaik auf dem Hausdach. Die Planung und Dimensionierung des Vorhabens der Photovoltaik inklusive stationärem Energiespeicher im Keller für unser Haus hängt für uns auch direkt von der Entscheidung des Antrages ab.

Zudem hat die Gemeinde zuletzt mehrfach darauf hingewiesen, dass ein, wenn auch nur temporäres, Legen von Stromkabeln über öffentlichen Grund zu Parkflächen nicht erlaubt ist. Ebenso gibt es bei uns im Wohngebiet kein Angebot einer öffentlichen Ladestelle. Somit bleibt den Bürgern nur die private Bereitstellung von eigenen Lademöglichkeiten.

Der vorliegende Plan erfolgt mit Einbindung der direkten Nachbarn und deren Einverständniserklärung liegt vor. Somit handelt es sich hier lediglich um eine bürokratische Hürde, die durch einen Beschluss des Gemeinderats mit Augenmaß überwunden werden kann. Damit wird auch kein Präzedenzfall geschaffen, dass jeder seinen (Vor-)Garten zu einer Parkmöglichkeit umwandeln möchte, da wir das einzige Einfamilienhaus mit direktem Straßenzugang ohne öffentlichen Grünstreifen oder Gehweg zwischen unserem Privatgrund und einer Straße in unmittelbarer Nähe besitzen, das nicht schon eine solche direkte Parkmöglichkeit am Haus aufweist.

Wir bitten somit diesen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 45 in Poing nachzukommen und uns damit dieses Vorhaben wie in Bild 1 dargestellt offiziell zu erlauben.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 45. Die geplante Stellplatzfläche ist gemäß der Planzeichnung festgesetzt als „Private, zu begrünende Fläche“ und zum Teil als „Privates Grün im Vorgartenbereich mit Gestaltungsauflagen“. Entsprechend dem Freiflächenplan wurde dies auch so umgesetzt.
Die erforderlichen Stellplätze sind gemäß der Planzeichnung in einer Gemeinschaftsgaragenanlage unterzubringen.
Eine GRZ ist nicht festgesetzt, diese wird jedoch auch mit der geplanten Stellplatzfläche bei ca. 0,4 liegen.

Den in der Begründung aufgeführten Gründen kann die Gemeinde nicht folgen.

Derzeit ist es wichtig und sinnvoll vorhandene Grünflächen zu erhalten und nicht zu versiegeln. In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 45 heißt es, dass in nicht unerheblichem Umfang private Garten- und Grünflächen zur optimalen Durchgrünung eines Baugebietes beitragen. Bewusst wurden hier Gestaltungsauflagen für das private Grün formuliert. Diese Auflagen hinsichtlich Hecken, Hausbaum und Vorgärten helfen das Ortsbild positiv zu prägen sowie die Nachhaltigkeit eines funktionsfähigen Naturhaushaltes zu sichern.

Auch in anderen Wohngebieten („Am Bergfeld“) wurden Garagenhöfe zugunsten von Freiflächen auf dem Grundstück festgesetzt. Aktuell auch im Wohngebiet W 7, wonach hier zugunsten der Frei- und Grünflächen Tiefgaragenplätze errichtet wurden. Derzeit gibt es im Wohngebiet W 7 sogar ein offenes Verfahren zum Rückbau von nicht zulässig errichteten Stellplätzen auf den privaten Grundstücken.

Der Antragsteller verfügt über 2 Stellplätze im gemeinschaftlichen Garagenhof. Ein Stromanschluss ist möglich, wird jedoch von Seiten des Antragstellers aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Erwägung gezogen.
Die nächstgelegenen öffentlichen E-Ladesäulen sind in der Seerosenstraße und Blumenstraße.

Von Seiten der Gemeinde wird die Errichtung der Stellplatzfläche anstatt einer Grünfläche nicht als sinnvoll erachtet. Zum einen hat die Umsetzung als Stellplatzfläche Präzedenzwirkung auf andere Grundstücke im Bebauungsplangebiet, zum anderen gehen die so wichtigen Grünflächen verloren.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 45 zur Nutzung der Vorgartenfläche und Gartenfläche als private Parkfläche wird nicht zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
x        ja, negativ; Flächenversiegelung
       nein

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 45 zur Nutzung der Vorgartenfläche und Gartenfläche als private Parkfläche wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.11.2023 10:40 Uhr