Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV); Wesentliche Änderung der Batteriezellenproduktion Prototypen der BMW AG, Petuelring 130, 80788 München, durch die geplante Umstrukturierung (Reduzierung auf eine Produktionslinie) der Fertigung von Lithium-Ionen-Zellen und die Erweiterung um die Produktion von Festkörper-Batteriezellen am Standort Gewerbepark 1, 85599 Parsdorf, Gemeinde Vaterstetten, Fl.-Nr. 131/11 der Gemarkung Parsdorf; Grundstückseigentümerin: VGP Park München GmbH, Karl-Arnold-Platz 1, 40474 Düsseldorf; Anträge auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach §§ 16 Abs. 1, 6 und 10 BImSchG und zum vorzeitigen Errichtungsbeginn nach § 8a BImSchG; Behördenbeteiligung nach § 10 Abs. 5 Satz 1 BImSchG i.V.m. § 11 der 9. BImSchV


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 17. August 2023 gingen die Antragsunterlagen mit beiliegendem Schreiben des Landratsamtes Ebersberg vom 17.08.2023 ein.

Von der BMW-AG wird die wesentliche Änderung der Batteriezellenproduktion Prototypen durch die geplante Umstrukturierung (Reduzierung auf eine Produktionslinie) der Fertigung von Lithium-Ionen-Zellen (LIB) und die Erweiterung um die Produktion von Festkörper-Batteriezellen (ASSB) mit Nebeneinrichtungen am o.g. Betriebsstandort beantragt.

Die zum Teil schon bestehende Fertigung von Lithium-Ionen-Zellen wurde mit Bescheid vom 16.05.2022, Az. 44/824-7 Vaterstetten / BMW Bd. II, immissionsschutzrechtlich genehmigt. Die Errichtungsmaßnahmen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Die Inbetriebnahme der LIB erfolgt sukzessive seit Februar 2023.

Gemäß der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG werden von diesem Verfahren auch andere Genehmigungserfordernisse, wie z.B. das der Baugenehmigung nach Art. 55 Abs. 1, 68 BayBO für die Errichtung der baulichen Anlagen erfasst.

Mit dem beiliegenden Änderungsgenehmigungsantrag wurde weiterhin die Zulassung des vorzeitigen Errichtungsbeginns gemäß § 8 BImSchG für die Errichtung der mit dem Änderungsvorhaben verbundenen baulichen Anlagen beantragt.

Die Anlage soll weiterhin werktags, d. h. montags bis samstags, von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr betrieben werden. Für die Formierung LIB (BE 4) wird zukünftig ein Betrieb an Sonn- und Feiertagen beantragt. Der Betrieb erfolgt zukünftig in 52 Wochen pro Jahr, so dass eine Produktion an max. 366 Tagen pro Jahr erfolgen kann. Wie bisher erfolgt der Nutzfahrzeugverkehr ausschließlich werktags von 6:00 Uhr - 22:00 Uhr, es soll kein Nutzfahrzeugverkehr im Außenbereich an Sonn- und Feiertagen stattfinden. Die konkret vorgesehenen baulichen und technischen Änderungsmaßnahmen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Reduzierung der Rückkühlwerke von 8 auf 7 Stück inklusive Größenreduzierung der Rückkühlbühne auch dem Dach auf der Hallennordseite
  • Änderung der Außenanlagenplanung einschließlich der Aufstellfläche und Entladetasse entlang der Südfassade
  • Umstrukturierung der Produktionslinie für Lithium-Ionen-Batteriezellen in den Hallenteilen 4 und 5
  • Erweiterung um eine Produktionslinie für Festkörper-Batteriezellen im Hallenteil 5
  • Neuverortung der Kamine über Dach für den Betrieb der Produktionsanlagen und Reduzierung der Anzahl der Kamine auf 4
  • Änderung der Maschinenaufstellung der Nordspange sowie Anpassung der Fassadenöffnungen
  • Umstrukturierung der TGA-Räume, Büro-, Sanitär- und Umkleideräume mit entsprechender Anpassung der Südfassade im Kopfbau
  • Änderung der Südspange einschließlich der Fassadenöffnungen
  • Zusätzliche Begehhilfe für Notfälle auf der Medientrasse
  • Umstrukturierung in der Mittelspange

Zusätzlich wurde ein Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns für das Änderungsvorhaben gemäß § 8a BImSchG gestellt.
Der Beginn der Errichtung der baulichen Anlagen für das Änderungsvorhaben ist für Ende 2023 und die Inbetriebnahme des Änderungsvorhabens ist für das 4. Quartal 2024 geplant.

Hinweis der Bauverwaltung:
Frist für die Abgabe der Stellungnahme zum vorzeitigen Baubeginn: 29.09.2023
Frist für die Abgabe der Stellungnahme im Änderungsgenehmigungsverfahren: 13.10.2023

Die vollständigen Verfahrensunterlagen (Papierform) können bis zum 06.10.2023 jederzeit im Bauamt eingesehen werden.

Feststellung der Bauverwaltung:
Seitens der Gemeinde Poing erfolgen keine Auflagenvorschläge.

Die relevanten Behörden für die Belange Wasser/Abwasser, Brandschutz, Immissionsschutz und Wasserrecht werden am Verfahren beteiligt.

Beschlussvorschlag

Im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 10 Abs. 5 Satz 1 BImSchG i.V.m. § 11 der 9. BImSchV werden zu den Anträgen auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach §§ 16 Abs. 1, 6 und 10 BImSchG und zum vorzeitigen Errichtungsbeginn nach § 8 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Batteriezellenproduktion Prototypen der BMW AG durch die geplante Umstrukturierung (Reduzierung auf eine Produktionslinie) der Fertigung von Lithium-Ionen-Zellen und die Erweiterung um die Produktion von Festkörper-Batteriezellen am Standort Gewerbepark 1, Gemeinde Vaterstetten, Fl.-Nr. 131/11 der Gemarkung Parsdorf keine Einwände bzw. Auflagenvorschläge vorgebracht.

Beschluss

Im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 10 Abs. 5 Satz 1 BImSchG i.V.m. § 11 der 9. BImSchV werden zu den Anträgen auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach §§ 16 Abs. 1, 6 und 10 BImSchG und zum vorzeitigen Errichtungsbeginn nach § 8 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Batteriezellenproduktion Prototypen der BMW AG durch die geplante Umstrukturierung (Reduzierung auf eine Produktionslinie) der Fertigung von Lithium-Ionen-Zellen und die Erweiterung um die Produktion von Festkörper-Batteriezellen am Standort Gewerbepark 1, Gemeinde Vaterstetten, Fl.-Nr. 131/11 der Gemarkung Parsdorf keine Einwände bzw. Auflagenvorschläge vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.11.2023 11:01 Uhr