Durchführung der 4. Runde der zentralen Lärmaktionsplanung Bayern; Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraße außerhalb von Ballungsräumen und von Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Am 10.08.2023 wurde die Gemeinde Poing mit Schreiben vom 10.08.2023 über die 4. Runde der zentralen Lärmaktionsplanung Bayern – Öffentlichkeitsbeteiligung informiert.

Die Regierung von Oberfranken ist zuständig für die Aufstellung eines bayernweiten, zentralen Lärmaktionsplans nach § 47d BImSchG für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen, Bundesautobahnen in Ballungsräumen und Haupteisenbahnstrecken. Ziel dieser Pläne ist es, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben, sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. 
 
Die frühzeitige und effektive Beteiligung und Einbindung der Öffentlichkeit ist ein zentrales Element für die Erstellung des zentralen bayerischen Lärmaktionsplanes. Zunächst geht es in der jetzt beginnenden ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung um die Abfrage der subjektiven Bewertung der Lärmbelastung.

Diese Öffentlichkeitsbeteiligung der Phase 1 hat zwei Zielgruppen:

  • Zum einen ist die Expertise der Gemeinden vor Ort ein zentraler Bestandteil, um die Ergebnisse der Lärmkartierung effektiv einordnen zu können. Um dieses Wissen abzufragen, erhalten die Gemeinden einen auf sie angepassten Fragebogen (siehe beigefügtes Dokument). Bitte beachten Sie, dass pro Gemeinde nur ein Fragebogen abgegeben werden kann. 
    Wir bitten Sie, den Fragebogen auszufüllen und uns bis zum 30.09.2023 an umgebungslaerm@reg-ofr.bayern.de zurückzusenden. 

  • Zum anderen wird allen Bürgerinnen und Bürgern in Bayern die Möglichkeit gegeben, sich online unter www.umgebungslaerm.bayern.de einzubringen. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, bitten wir Sie, beigefügte Pressemitteilung in Ihrem kommunalen Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.

Die Ergebnisse der Beteiligungen von Bürgern und Gemeinden werden von uns gesammelt, ausgewertet und der Lärmkartierung des Landesamt für Umwelt gegenübergestellt. Die Daten zur Lärmkartierung sind über die Internetseite des Landesamts für Umwelt Lärmkartierung (bayern.de) verfügbar.
Vorrausichtlich im 4. Quartal 2023 wird dann hierzu in einer zweiten Phase wiederum die Öffentlichkeit beteiligt. Wir werden Sie hierüber rechtzeitig informieren.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der ausgefüllte Fragebogen ist als Anhang zur Information beigefügt (Versand erfolgt nach der Sitzung).

Die Pressemitteilung (Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger) wurde im Ortsnachrichtenblatt Nr. 35/2023 am 30.08.2023 veröffentlicht, zeitgleich auf der Homepage der Gemeinde.


Insbesondere im Hinblick auf die Lärmentwicklung aus der Bundesautobahn BAB A 94 existieren derzeit schon Initiativen von Angelbrechtinger Bürgern.

Sowohl im heutigen Bestand als auch mit dem geplanten künftigen 6-spurigen Ausbau sollte ein aktiver Lärmschutz, z.B. Lärmschutzwand-/wall, errichtet werden.

Ein passiver Lärmschutz, z.B. in Form von Lärmschutzfenstern (Entfernung BAB A 94 – Ortsteil Angelbrechting beträgt rd. 200 m) wäre ebenfalls erforderlich.

Bereits am 07.04.2016 wurde zum Ausbau der A 94 im Gemeinderat folgender Beschluss gefasst:
„Die A 94 soll zwischen Markt Schwaben und München sechsspurig ausgebaut werden. Ein Teil des Ausbauabschnitts verläuft in unmittelbarer Nachbarschaft zum Ortsteil Angelbrechting. Die Bewohner sind bereits bisher massiv von der Lärmbelästigung durch die Autobahn betroffen. Die Belastung wird mit dem sechsspurigen Ausbau deutlich zunehmen. Daher muss ein wirksamer Lärmschutz für die Bürger im gleichen Zuge realisiert werden.“

Beschlussvorschlag

Der Fragebogen „Öffentlichkeitsbeteiligung TÖB Phase I“ wird mit folgender zusätzlicher Forderung an die Regierung von Oberfranken übermittelt:

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt wird im Streckenabschnitt zwischen den AS Anzing und AS Parsdorf der BAB A 94 auf die besondere Bedeutung des Lärmschutzes hingewiesen und ein aktiver Lärmschutz gefordert.

Beschluss

Der Fragebogen „Öffentlichkeitsbeteiligung TÖB Phase I“ wird mit folgender zusätzlicher Forderung an die Regierung von Oberfranken übermittelt:

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt wird im Streckenabschnitt zwischen den AS Anzing und AS Parsdorf der BAB A 94 wird auf die besondere Bedeutung des Lärmschutzes hingewiesen und ein aktiver Lärmschutz gefordert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.11.2023 11:01 Uhr