Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer eines Vorbescheides
zur Errichtung von Produktionshallen und Verwaltungsgebäude
auf dem Grundstück Siemensallee 2, Fl.-Nrn. 505/1 und 505/12 Gemarkung Poing
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 07.03.2023 wurde die Verlängerung des Vorbescheides vom 21.03.2000 durch den Antragsteller beantragt. Eingegangen ist der Antrag beim Landratsamt, ohne Verschulden des Antragstellers, am 05.12.2023.
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Die o.g. Grundstücke Fl.Nrn. 505/1 und 505/12 der Gemarkung Poing befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet südlich der Bahn“, rechtsverbindlich seit dem 22.01.1988.
Mit Vorbescheid vom 21.03.2000 wurde eine Überschreitung der max. zulässigen Traufhöhen bei den geplanten Gebäuden um jeweils 10 cm erteilt.
Die geplanten Produktionshalles sollen mit einer Traufhöhe von 10,60 m errichtet werden. Das Verwaltungsgebäude soll mit einer Traufhöhe von 18,60 m errichtet werden.
Die Geltungsdauer des o.g. Vorbescheides wurde bereits mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 27.03.2023.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides um weitere 2 Jahre wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides um weitere 2 Jahre wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.03.2024 21:13 Uhr