Vorlage der Jahresrechnung 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat vorzulegen.

Die Vorlage erfolgt mittels Hochladens der entsprechenden PDF-Dateien in das Rats- und Informationssystem.

Das weitere Vorgehen gestaltet sich wie folgt:
  • Örtliche Rechnungsvorprüfung durch einen externen Sachverständigen. 
  • Vorlage des Vorprüfberichtsberichts mit Stellungnahme der Verwaltung. 
  • Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Abgabe eines Prüfberichts. 
  • Behandlung des Prüfberichts im Gemeinderat. 
  • Feststellung des Rechnungsergebnisses. 
  • Entlastung der Verwaltung für das Rechnungsjahr 2023. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Jahresrechnung samt den Anlagen zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung der Jahresrechnung.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Datenstand vom 25.04.2024 15:36 Uhr