Vorlage der Jahresrechnung 2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat vorzulegen.
Die Vorlage erfolgt mittels Hochladens der entsprechenden PDF-Dateien in das Rats- und Informationssystem.
Das weitere Vorgehen gestaltet sich wie folgt:
- Örtliche Rechnungsvorprüfung durch einen externen Sachverständigen.
- Vorlage des Vorprüfberichtsberichts mit Stellungnahme der Verwaltung.
- Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Abgabe eines Prüfberichts.
- Behandlung des Prüfberichts im Gemeinderat.
- Feststellung des Rechnungsergebnisses.
- Entlastung der Verwaltung für das Rechnungsjahr 2023.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Jahresrechnung samt den Anlagen zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung der Jahresrechnung.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Jahresrechnung samt den Anlagen zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung der Jahresrechnung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.06.2024 23:37 Uhr