Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Frau Franziska Langlechner
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Gemeinderatsmitglied Franziska Langlechner legt mit Schreiben vom 7. März 2024 das Amt zum 31. Mai 2024 nieder.
Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann das Ehrenamt eines Gemeinderats ohne Angaben von Gründen niedergelegt werden. In diesem Fall rückt ein Listennachfolger nach.
Der Gemeinderat hat nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden.
Gemäß dem Wahlvorschlag der CSU würde Herr Robert Rieger als nächster Listennachfolger nachrücken. Dieser hat mit Schreiben vom 22.03.2024 die Ausübung des Ehrenamtes abgelehnt.
Die darauffolgenden Listennachfolgerinnen, Frau Natalie Stepanek und Frau Angelika Herzog, haben aufgrund ihres Wegzugs aus Poing ihre Wählbarkeit verloren.
Der nächste Listennachfolger, Herr Martin Halbinger, hat mit Schreiben vom 05.04.2024 seine Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes erklärt.
Beschlussvorschlag
Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 7. März 2024 das Ehrenamt von Frau Franziska Langlechner als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31. Mai 2024 endet.
Für Frau Franziska Langlechner rückt Herr Martin Halbinger als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der CSU in den Gemeinderat nach.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
Beschluss
Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 7. März 2024 das Ehrenamt von Frau Franziska Langlechner als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31. Mai 2024 endet.
Für Frau Franziska Langlechner rückt Herr Martin Halbinger als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der CSU in den Gemeinderat nach.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.06.2024 23:37 Uhr