Ausbau der Ortsdurchfahrt Poing West (Gruber Straße), EBE 1, Geh- und Radweg Südseite; Projektvorstellung und Kostenübernahmevertrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö informativ 1.2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.05.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Landkreis Ebersberg, vertreten durch das Staatliche Bauamt Rosenheim, plant den Ausbau der Kreisstraße EBE 1 im Bereich der Ortsdurchfahrt Poing West.

Im Rahmen von Synergieeffekten wurde die Umsetzung eines beidseitigen Geh- und Radwegs geprüft. 
Die Machbarkeitsstudie zur „Ertüchtigung der Gruber Straße (EBE 1)“ zur Umsetzung eines beidseitigen Geh- und Radweges wurde vom Gemeinderat am 02.06.2022 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Bestandteil darin war auch eine Kostenschätzung über den beidseitigen Ausbau der Geh- und Radwege auf 3,0 m und Erneuerung des Asphaltoberbaues im Bereich der Gruber Straße. 
Der Ausbau des südlichen Geh- und Radweges wurde damals auf rund 470.000 Euro brutto geschätzt (Kostenanteil der Gemeinde Poing) - vorbehaltlich nicht bekannter Kostenentwicklungen und dem tatsächlichen Ausschreibungsergebnis bei Ausführung.

Ergänzend wurde am 30.06.2022 im Gemeinderat einer Beteiligung der Gemeinde Poing an den gemeinschaftlichen Planungen der Randschnellverbindung von der Münchner Innenstadt bis nach Markt Schwaben zugestimmt. 

In diesem Rahmen konnten zwischenzeitlich die Planungsarbeiten durch das IB „Wagner Ingenieure“ aus München weitergeführt werden.

Die aktuelle Ausführungspläne mit Bauphasenkonzept werden in der Sitzung vorgestellt.

Die aktuelle Kostenschätzung für den von der Gemeinde Poing zu tragenden Baukostenanteil beläuft sich laut momentanem Planungsstand auf ca. 590.000 Euro brutto. 
Hierzu ist anzumerken, dass die tatsächlich angefallenen Kosten nach Abschluss der Arbeiten anteilig von der Gemeinde Poing übernommen werden müssen. Evtl. Abweichungen durch Mehr- oder Minderkosten sind dabei zu berücksichtigen.

Mehrkosten für optionale Änderungen zur aktuellen Planung sind mit folgenden Kostenansätzen verbunden: (Bruttobeträge)

  1. Ausführung bzw. Befestigung des südlichen Geh- und Radweges 
mit Münchner Gehwegplatten                                                  90.000 Euro

  1. Sicherheitsstreifen in Natursteinpflaster (Granitkleinstein)                   110.000 Euro

Für die Durchführung der Baumaßnahme, die Kostenmaßnahmen und die nachfolgende Verkehrssicherheitspflicht ist eine Vereinbarung abzuschließen.

Die Vereinbarung beinhaltet im wesentlichen folgende Punkte:

Durchführung der Baumaßnahme
Die Straßenbauverwaltung ist für die gesamte Planung, Schaffung des Baurechts, Ausschreibung, vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig. 

Kostentragung 
Die Gemeinde trägt alle Kosten der Baumaßnahme für den Umbau des südlich der EBE 1 liegenden Gehweges zu einem Geh- und Radweg.

Die Straßenbauverwaltung trägt die Kosten für den Ausbau der EBE 1, sowie für den Umbau des nördlichen Geh- und Radweges.

Zusätzlich fällt eine 5%ige Verwaltungskostenpauschale an.

Grunderwerb
Die Gemeinde ist für die Durchführung des für den Umbau des südlich der EBE 01 liegenden Gehweges zu einem Geh- und Radweg erforderlichen Grunderwerbs einschließlich der Beantragung der Vermessung und Vermarktung sowie für die Beurkundung zuständig. 

Baulast nach Fertigstellung 
Die Baulast an den fertiggestellten Straßenteilen, soweit nichts anderes vereinbart, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere BayStrWG. 

Somit obliegt die Baulast für den zukünftig südlich der EBE 1 neu hergestellten Geh- und Radweg der Gemeinde

Darüber hinaus obliegt die Straßenbaulast für die Querungshilfe zukünftig der Straßenbauverwaltung. 

Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht 
Die Unterhaltung an den fertiggestellten Straßenteilen richtet sich, soweit nicht anders vereinbart, nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere BayStrWG. 

Somit obliegt die Unterhaltungslast für den zukünftig südlich der EBE 1 neu hergestellten Geh- und Radweg der Gemeinde. 

Der Gemeinde obliegt die Verkehrssicherungspflicht und der Winterdienst für die Übergänge/Querungshilfen einschließlich der Noppen- und Rillenplatten der behindertengerechten Ausführung. 

Die Gemeinde übernimmt die Verkehrssicherungspflicht sowie die Unterhaltung für den nördlich der EBE 1 liegenden Geh- und Radweg im o.g. Ausbaubereich. Die Gemeinde verpflichtet sich sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Unterhaltung und Verkehrssicherung dieses Geh- und Radweges auf ihre Kosten auszuführen. Diese Maßnahmen umfassen insbesondere die Durchführung der Grünpflege im Bereich der Radweggrundstücke. 

Darüber hinaus übernimmt die Gemeinde die Durchführung des Winterdienstes im o.g. Ausbaubereich. Für diese Leistung erhält die Gemeinde eine jährliche Entschädigung von 0,15 Euro / m² hergestellter Asphaltdeckschicht von der Straßenbauverwaltung. 

Die Gemeinde stellt die Straßenbauverwaltung von sämtlichen Ansprüchen, auch Ansprüchen Dritter, die sich aus der Verkehrssicherungspflicht sowie der Unterhaltung ergeben können, frei. 

Beschlussvorschlag

Der Ausführung gemäß der vorgestellten Planung wird zugestimmt.

Die südlichen Geh- und Radwege sollen mit Münchner Gehwegplatten und einem Sicherheitsstreifen in Natursteinpflaster (Granitkleinstein) umgesetzt werden.
Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt bereitzustellen.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.

Finanzielle Auswirkungen

Auf der HH-Stelle 65000.982000 sind ausreichende Mittel eingestellt.

Die Förderungen werden insgesamt vom Auftraggeber (Landkreis EBE) beantragt und nach Abschluss der Maßnahme verrechnet.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
x        ja, negativ
       nein

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

       ja
x        nein

Begründung: Die vorhandenen Flächen sind bereits versiegelt; diese Flächen werden angepasst und mit neuen Belägen versehen.

Beschluss

  1. Der Ausführung gemäß der vorgestellten Planung wird zugestimmt.

  1. Der südliche Geh- und Radweg soll einheitlich mit dem nördlichen Geh- und Radweg umgesetzt werden.

  1. Eine Ausführung bevorzugt mit Münchner Gehwegplatten und einem Sicherheitsstreifen in Natursteinpflaster (Granitkleinstein) wird Gegenstand der Ausführungsplanung nach Beurteilung durch die Unfallkommission.

  1. Auf die Parkbucht in Höhe des Baumarkts soll verzichtet werden.

  1. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt bereitzustellen.

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.09.2024 13:59 Uhr