Der Landkreis Ebersberg, vertreten durch das Staatliche Bauamt Rosenheim, plant den Ausbau der Kreisstraße EBE 1 im Bereich der Ortsdurchfahrt Poing West.
Im Rahmen von Synergieeffekten wurde die Umsetzung eines beidseitigen Geh- und Radwegs geprüft.
Die Machbarkeitsstudie zur „Ertüchtigung der Gruber Straße (EBE 1)“ zur Umsetzung eines beidseitigen Geh- und Radweges wurde vom Gemeinderat am 02.06.2022 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Bestandteil darin war auch eine Kostenschätzung über den beidseitigen Ausbau der Geh- und Radwege auf 3,0 m und Erneuerung des Asphaltoberbaues im Bereich der Gruber Straße.
Der Ausbau des südlichen Geh- und Radweges wurde damals auf rund 470.000 Euro brutto geschätzt (Kostenanteil der Gemeinde Poing) - vorbehaltlich nicht bekannter Kostenentwicklungen und dem tatsächlichen Ausschreibungsergebnis bei Ausführung.
Ergänzend wurde am 30.06.2022 im Gemeinderat einer Beteiligung der Gemeinde Poing an den gemeinschaftlichen Planungen der Randschnellverbindung von der Münchner Innenstadt bis nach Markt Schwaben zugestimmt.
In diesem Rahmen konnten zwischenzeitlich die Planungsarbeiten durch das IB „Wagner Ingenieure“ aus München weitergeführt werden.
Die aktuelle Ausführungspläne mit Bauphasenkonzept werden in der Sitzung vorgestellt.
Die aktuelle Kostenschätzung für den von der Gemeinde Poing zu tragenden Baukostenanteil beläuft sich laut momentanem Planungsstand auf ca. 590.000 Euro brutto.
Hierzu ist anzumerken, dass die tatsächlich angefallenen Kosten nach Abschluss der Arbeiten anteilig von der Gemeinde Poing übernommen werden müssen. Evtl. Abweichungen durch Mehr- oder Minderkosten sind dabei zu berücksichtigen.
Mehrkosten für optionale Änderungen zur aktuellen Planung sind mit folgenden Kostenansätzen verbunden: (Bruttobeträge)
- Ausführung bzw. Befestigung des südlichen Geh- und Radweges
mit Münchner Gehwegplatten 90.000 Euro
- Sicherheitsstreifen in Natursteinpflaster (Granitkleinstein) 110.000 Euro
Für die Durchführung der Baumaßnahme, die Kostenmaßnahmen und die nachfolgende Verkehrssicherheitspflicht ist eine Vereinbarung abzuschließen.
Die Vereinbarung beinhaltet im wesentlichen folgende Punkte:
Durchführung der Baumaßnahme
Die Straßenbauverwaltung ist für die gesamte Planung, Schaffung des Baurechts, Ausschreibung, vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig.
Kostentragung
Die Gemeinde trägt alle Kosten der Baumaßnahme für den Umbau des südlich der EBE 1 liegenden Gehweges zu einem Geh- und Radweg.
Die Straßenbauverwaltung trägt die Kosten für den Ausbau der EBE 1, sowie für den Umbau des nördlichen Geh- und Radweges.
Zusätzlich fällt eine 5%ige Verwaltungskostenpauschale an.
Grunderwerb
Die Gemeinde ist für die Durchführung des für den Umbau des südlich der EBE 01 liegenden Gehweges zu einem Geh- und Radweg erforderlichen Grunderwerbs einschließlich der Beantragung der Vermessung und Vermarktung sowie für die Beurkundung zuständig.
Baulast nach Fertigstellung
Die Baulast an den fertiggestellten Straßenteilen, soweit nichts anderes vereinbart, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere BayStrWG.
Somit obliegt die Baulast für den zukünftig südlich der EBE 1 neu hergestellten Geh- und Radweg der Gemeinde
Darüber hinaus obliegt die Straßenbaulast für die Querungshilfe zukünftig der Straßenbauverwaltung.
Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht
Die Unterhaltung an den fertiggestellten Straßenteilen richtet sich, soweit nicht anders vereinbart, nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere BayStrWG.
Somit obliegt die Unterhaltungslast für den zukünftig südlich der EBE 1 neu hergestellten Geh- und Radweg der Gemeinde.
Der Gemeinde obliegt die Verkehrssicherungspflicht und der Winterdienst für die Übergänge/Querungshilfen einschließlich der Noppen- und Rillenplatten der behindertengerechten Ausführung.
Die Gemeinde übernimmt die Verkehrssicherungspflicht sowie die Unterhaltung für den nördlich der EBE 1 liegenden Geh- und Radweg im o.g. Ausbaubereich. Die Gemeinde verpflichtet sich sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Unterhaltung und Verkehrssicherung dieses Geh- und Radweges auf ihre Kosten auszuführen. Diese Maßnahmen umfassen insbesondere die Durchführung der Grünpflege im Bereich der Radweggrundstücke.
Darüber hinaus übernimmt die Gemeinde die Durchführung des Winterdienstes im o.g. Ausbaubereich. Für diese Leistung erhält die Gemeinde eine jährliche Entschädigung von 0,15 Euro / m² hergestellter Asphaltdeckschicht von der Straßenbauverwaltung.
Die Gemeinde stellt die Straßenbauverwaltung von sämtlichen Ansprüchen, auch Ansprüchen Dritter, die sich aus der Verkehrssicherungspflicht sowie der Unterhaltung ergeben können, frei.