Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre für die Grundstücke im Bereich der Bauquartiere WA 6, WA 7 und WA 8 des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing "Am Bergfeld - W 5", MI Gemeinbedarf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 26.07.2022 beschlossen, für die Grundstücke im Bereich der Bauquartiere WA 6, WA 7 und WA 8 des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing „Am Bergfeld – W 5“, MI Gemeinbedarf eine Veränderungssperre zu erlassen.
Die Veränderungssperre trat mit Bekanntmachung am 03.08.2022 in Kraft.
Aufgrund der komplexen Aufgabenstellung war es bis heute noch nicht möglich das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
Nachdem die Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft tritt (02.08.2024) und die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbestehen, wird die Frist zur weiteren Sicherung der Planung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um 1 Jahr verlängert.
Beschlussvorschlag
Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wird die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für die Grundstücke im Bereich der Bauquartiere WA 6, WA 7 und WA 8 des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing „Am Bergfeld – W 5“, MI Gemeinbedarf in der vorliegenden Fassung erlassen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
Beschluss
Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wird die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für die Grundstücke im Bereich der Bauquartiere WA 6, WA 7 und WA 8 des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing „Am Bergfeld – W 5“, MI Gemeinbedarf in der vorliegenden Fassung erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.09.2024 12:01 Uhr