Grundsteuerreform 2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Bundestag und Bundesrat haben daher im November 2019 unter hohem Zeitdruck ein Bundesgesetz zur Reform der Grundsteuer beschlossen. Außerdem hat der Bundesgesetzgeber durch eine Grundgesetzänderung eine Öffnungsklausel für die Bundesländer für eine eigene landesgesetzliche Grundsteuerregelung geschaffen. Der Freistaat Bayern hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und für Bayern einen flächenbezogenen Ansatz für die Bemessung der Grundsteuer gewählt. Die aktuellen Hebesätze für die Grundsteuer treten mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Auf Basis der Grundsteuererklärungen der Eigentümer werden die neuen Berechnungsgrundlagen seit dem 1. Juli 2022 von den Finanzämtern ermittelt und den Städten und Gemeinden mittels elektronischem Datenabruf zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage bestimmen die Städte und Gemeinden die jeweiligen Grundsteuerhebesätze. Jede bayerische Stadt oder Gemeinde muss ihre Grundsteuerhebesätze ab dem Jahr 2025 neu festlegen. Die Grundsteuer mit den neuen Berechnungsgrundlagen wird bei den Grundsteuerpflichtigen erstmalig ab 2025 zahlungswirksam.
In den kommenden Wochen wird durch die Gemeindeverwaltung eine Informationsseite auf der Website der Gemeinde Poing veröffentlicht. Diese Seite wird eine FAQ-Sektion (häufig gestellte Fragen) enthalten, um die Bürger über die Grundsteuerreform und deren Auswirkungen zu informieren. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und den Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich umfassend zu informieren. Nach der Sommerpause wird der neue Hebesatz in den zuständigen Gremien beraten.
Derzeit können noch keine genauen Aussagen zur Entwicklung des Hebesatzes getroffen werden. Es fehlen noch Daten, die vom Finanzamt übermittelt werden müssen, um ein vollständiges Bild zu erhalten. Im August werden mit den dann vorliegenden Daten Vergleichsberechnungen erstellt. Diese Berechnungen dienen dazu, einen möglichen neuen Hebesatz zu ermitteln, der sowohl den Anforderungen der Reform als auch den finanziellen Bedürfnissen der Gemeinde gerecht wird.
Datenstand vom 17.10.2024 22:51 Uhr