Am 20.06.2024 erfolgte vor Ort eine Begutachtung der Ausgleichsflächen außerhalb des
Gemeindegebiets durch die Untere Naturschutzbehörde.
Unsere Ausgleichsflächen befinden sich größtenteils in einem guten bis sehr guten Zustand. Auf 3 Flächen ist der Zustand verstärkt zu kontrollieren und zu verbessern.
Der Gemeinde wurden punktuell kleinere Verbesserungen vorgeschlagen, welche sich
zeitnah umsetzen lassen (z.B. Mahdzeitenverschiebungen).
- Windenergieanlage Gruber Taxet:
Der Immissionsschutzvorbericht wurde der Gemeinde Poing vom TÜV SÜD vorgelegt und
beinhaltet folgende Themen und Ergebnisse:
- Schallschutz: Der Vorbericht ergab keinerlei Schallbeeinträchtigung für die relevanten Gebiete.
- Schattenwurf: Der Vorbericht ergab, dass es bis auf ein Gebäude im Gemeindegebiet
Vaterstetten keinerlei Schattenwurfprobleme für die relevanten Gebiete gibt.
Hier lässt sich durch eine minimale temporäre Abschaltung (je Wetterlage) eine
Auswirkung ausschließen.
- Ertrag: Der Vorbericht ergab einen Ertrag zwischen 13,43 GWh/a und 14,54 GWh/a.
Der nächste Schritt umfasst demnächst Gespräche zwischen dem Grundstückeigentümer und der Gemeinde Poing zu dem Thema Flächensicherungsvertrag.
- PV-Potential:
Es wurden intern Gespräche geführt, wie man im Zuge von Sanierungen der gemeindlichen Liegenschaften zukünftig verstärkt das Thema Photovoltaik mit einbeziehen kann.
Des Weiteren wird geprüft, inwieweit Maßnahmen gleichzeitig ablaufen können (Sanierungen unter der Berücksichtigung einer Investition im Bereich Photovoltaik und zusätzlich von
Projekten außerhalb dieser Maßnahmen).
- Anpassung der Förderrichtlinie:
Die aktuelle Förderrichtlinie der Gemeinde Poing in Bezug auf ,,Mini-PV-Anlagen und Lastenräder“ wird derzeit überarbeitet und damit dem aktuellen Stand der Technik und Gesetzgebung angepasst.
Eine Vorstellung erfolgt nach abschließender Beratung.
Die von der Landesregierung vorgesehene gesetzliche Anpassung hinsichtlich der kommunalen Wärmeplanung wird nicht wie ursprünglich geplant Mitte des Jahres 2024 erfolgen, sondern frühestens Anfang 2025.
Der Bayerische Städtetag empfahl in seiner letzten Sitzung den Gemeinden abzuwarten, bis eine detaillierte Anforderungsbeschreibung und die Frage der Finanzierung geklärt ist.