Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Frau Sieglinde Pehl
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates - Haushalt, 28.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Gemeinderatsmitglied Sieglinde Pehl legt mit Schreiben vom 8. November 2024 das Amt zum 31. Dezember 2024 nieder.
Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann das Ehrenamt eines Gemeinderats ohne Angaben von Gründen niedergelegt werden. In diesem Fall rückt ein Listennachfolger nach.
Der Gemeinderat hat nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden.
Gemäß dem Wahlvorschlag der Bündnis 90/Die Grünen rückt Herr Gunter Schmidt als nächster Listennachfolger nach.
Herr Gunter Schmidt hat mit Schreiben vom 19.11.2024 seine Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes erklärt.
Beschlussvorschlag
Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 8. November 2024 das Ehrenamt von Frau Sieglinde Pehl als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31. Dezember 2024 endet.
Für Frau Sieglinde Pehl rückt Herr Gunter Schmidt als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der Bündnis 90/Die Grünen in den Gemeinderat nach.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
Beschluss
Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 8. November 2024 das Ehrenamt von Frau Sieglinde Pehl als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31. Dezember 2024 endet.
Für Frau Sieglinde Pehl rückt Herr Gunter Schmidt als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der Bündnis 90/Die Grünen in den Gemeinderat nach.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.02.2025 16:08 Uhr