Bestellung einer neuen Standesbeamtin und Ernennung der stellvertretenden Leitung des Standesamts
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Durch das Ausscheiden der zweiten Standesbeamtin und stellvertretenden Leitung des Standesamtes wird die Neubesetzung der Stelle erforderlich.
Frau Daniela Reither ist seit dem 21.08.2018 im Ordnungsamt der Gemeinde Poing beschäftigt. Sie hat die Fachprüfung des Beschäftigtenlehrgangs II mit Erfolg abgelegt und erfüllt somit gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung zur Anwendung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) die Regelqualifikation. Frau Reither hat darüber hinaus am Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen und ist mindestens drei Monate im Standesamt Poing zur Einweisung tätig gewesen.
Frau Daniela Reither erfüllt somit die Voraussetzung für die Bestellung zur Standesbeamtin. Es ist auch erforderlich, dass Frau Reither als stellvertretende Leiterin des Standesamts ernannt wird. Die Ernennung zur stellvertretenden Leiterin des Standesamts ist für Frau Marga zu widerrufen. Eine dauerhafte Umsetzung von Frau Reither ins Sachgebiet 1.3 erfolgt nicht.
Beschlussvorschlag
- Die Ernennung der Verwaltungsangestellten, Frau Janine Marga, zur stellvertretenden Leiterin des Standesamts wird mit Wirkung vom 30. April 2025 widerrufen.
- Die Verwaltungswirtin, Frau Daniela Reither, wird mit Wirkung vom 30. April 2025 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Poing bestellt, gleichzeitig wird sie zur stellvertretenden Leiterin des Standesamts Poing ernannt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
nein
Datenstand vom 29.04.2025 16:49 Uhr