Vorlage der Jahresrechnung 2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 26.06.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat vorzulegen.
Die Vorlage erfolgt mittels Hochladens der entsprechenden PDF-Dateien in das Rats- und Informationssystem.
Die wichtigsten Rahmenbedingungen:
Im Rahmen der Haushaltsplanung war für das Jahr 2024 eine Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt in Höhe von 1,46 Mio. Euro vorgesehen. Entgegen dieser Planung konnte jedoch durch deutliche Verbesserungen auf der Einnahmeseite ein Überschuss im Verwaltungshaushalt in Höhe von 14,91 Mio. Euro erwirtschaftet werden, der dem Vermögenshaushalt zugeführt werden konnte.
Die ursprünglich vorgesehene Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 13,70 Mio. Euro konnte vollständig vermieden werden. Stattdessen ergibt sich zum Jahresabschluss ein Überschuss von 1,74 Mio. Euro. Dieser Betrag wird jedoch nicht der allgemeinen Rücklage zugeführt, sondern einer neu gebildeten Sonderrücklage. Ziel dieser Sonderrücklage ist es, die absehbaren Auswirkungen des Finanzausgleichs abzumildern. Denn infolge der stark gestiegenen Einnahmen wird sich die Umlagekraft der Gemeinde erhöhen, was zu einem spürbaren Anstieg insbesondere der Kreisumlage in zwei Jahren führen wird. Um diese zukünftigen Belastungen transparent darzustellen und abfedern zu können, wird der Jahresüberschuss entsprechend der neu gebildeten Sonderrücklage gebildet.
Die wesentliche Verbesserung auf der Einnahmeseite ergibt sich aus der Gewerbesteuer. Während im Haushaltsplan Einnahmen in Höhe von 18,504 Mio. Euro vorgesehen waren, konnten tatsächlich 29,423 Mio. Euro vereinnahmt werden. Zwar liegt der tatsächliche Einkommenssteueranteil mit 15,967 Mio. Euro leicht unter dem Planansatz von 16,415 Mio. Euro, dennoch ergibt sich insgesamt ein sehr positives Bild im Verwaltungshaushalt.
Das weitere Vorgehen gestaltet sich wie folgt:
- Örtliche Rechnungsvorprüfung durch einen externen Sachverständigen.
- Vorlage des Vorprüfberichtsberichts mit Stellungnahme der Verwaltung.
- Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Abgabe eines Prüfberichts.
- Behandlung des Prüfberichts im Gemeinderat.
- Feststellung des Rechnungsergebnisses.
- Entlastung der Verwaltung für das Rechnungsjahr 2024.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Jahresrechnung zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung der Jahresrechnung.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf den Klimaschutz
keine
Datenstand vom 26.06.2025 16:26 Uhr