Kindertagesstätte in Poing; Sachstand Evangelischer Diakonieverein Poing e.V., Sachstandsbericht Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht München


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.07.2015 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Am Donnerstag, den 25.06.2015 ist beim Verwaltungsgericht München die Klage der Gemeinde Poing, vertreten durch Roithmaier Rechtsanwälte, gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern, wegen BayKiBig, KiFöG, hier Rückforderung der staatlichen Zuschüsse für die Kindertagesstätte Kirchheimer Allee, Träger Evangelischer Diakonieverein Poing e.V., verhandelt worden.

Mit Fax vom 25.06.2015 hat das Verwaltungsgericht mitgeteilt, dass die Klage abgewiesen wird. Die Kosten des Verfahrens hat die Gemeinde zu tragen.

Die schriftliche Begründung des Urteils wurde innerhalb der nächsten 2 Monate in Aussicht gestellt.

Es ist noch nicht klar, ob die Berufung zugelassen wird. Sollte sie nicht zugelassen werden, ist gegen die Entscheidung eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich. Die Frist hierzu wäre dann der Rechtsbehelfsbelehrung zu entnehmen, welche am Ende der richterlichen Entscheidung steht. Wird die Berufung zugelassen, gelten die gesetzlichen Fristen.
 

Kurzbericht

Am Donnerstag, den 25.06.2015 ist beim Verwaltungsgericht München die Klage der Gemeinde Poing, vertreten durch Roithmaier Rechtsanwälte, gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern, wegen BayKiBig, KiFöG, hier Rückforderung der staatlichen Zuschüsse für die Kindertagesstätte Kirchheimer Allee, Träger Evangelischer Diakonieverein Poing e.V., verhandelt worden.

Mit Fax vom 25.06.2015 hat das Verwaltungsgericht mitgeteilt, dass die Klage abgewiesen wird. Die Kosten des Verfahrens hat die Gemeinde zu tragen.

Die schriftliche Begründung des Urteils wurde innerhalb der nächsten 2 Monate in Aussicht gestellt.

Es ist noch nicht klar, ob die Berufung zugelassen wird. Sollte sie nicht zugelassen werden, ist gegen die Entscheidung eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich. Die Frist hierzu wäre dann der Rechtsbehelfsbelehrung zu entnehmen, welche am Ende der richterlichen Entscheidung steht. Wird die Berufung zugelassen, gelten die gesetzlichen Fristen.
 

Datenstand vom 29.07.2015 11:15 Uhr