Erhöhung der laufenden Zuschüsse an den Tierschutzverein Landkreis Ebersberg e.V. ab 01.01.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2015 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Städte und Gemeinden haben die gesetzliche Aufgabe, sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Fundbehörden auch um aufgefundene, herrenlose Tiere auf ihre Kosten zu kümmern (§§ 982, 983 BGB, Art. 61 Ausführungsgesetz zum BGB - AGBGB, § 2 Fundtierverordnung - FundV). Diese Aufgabe schließt für Fundtiere die Annahme, die Aufbewahrung und die Ermittlung des Verlierers ein. Bei Fundtieren ist wegen der besonderen gesetzlichen Stellung nach § 90a BGB gerade auch zu berücksichtigen, dass die Tiere nicht nur verwahrt, sondern artgerecht untergebracht, verpflegt und oft tierärztlich behandelt werden müssen. Neben diesen, unmittelbar das gefundene Tier betreffende Kosten, entsteht ein nicht zu unterschätzender Verwaltungsaufwand bei der zuständigen Gebietskörperschaft.

Schon logistisch ergibt sich hieraus, dass die Wahrnehmung dieser Verpflichtung besonders die organisatorische Leistungsfähigkeit kleinerer Gemeinden überfordern kann. Besonders schwer fällt hier ins Gewicht, dass es nicht planbar ist, wie viele Fundtiere im Jahr wie lang entsprechend zu betreuen sind, bis sie dem Verlierer zurückgegeben oder anders vermittelt werden können. Aus diesem Grund arbeiten die meisten Kommunen mit örtlichen Tierschutzvereinen zusammen und nutzen dabei das dort vorhandene Know-how.

Im Bereich des Landkreises Ebersberg gibt es bereits seit 1991 eine Zweckvereinbarung aller Landkreisgemeinden bezüglich der Unterhaltung einer Tierauffangstation in Ebersberg. Die Landkreisgemeinden leisten dabei an den Tierschutzverein Ebersberg e.V. einen jährlichen Beitrag in Höhe von 0,40 €/Einwohner, welcher über die Stadt Ebersberg als Sitz dieser Tierstation abgewickelt wird.

Zusätzlich zu diesem laufenden Betrag beteiligten sich die Landkreisgemeinden an dem Bau der neuen Tierauffangstation in Ebersberg. Mit dem Neubau im Gewerbegebiet Ebersberg konnten die seit beinahe Jahrzehnten bekannten Kapazitätsprobleme des Tierschutzvereines bei der Tierunterbringung gelöst werden.

Bei der Diskussion um die Bezuschussung des Neubaus wurde aber nicht ausreichend berücksichtigt, dass die Tierauffangstation auch unterhalten werden muss und zusätzlich bei dann mehr aufgenommenen Tieren auch der übrige laufende Aufwand steigt.

Mit Schreiben vom 19. Mai 2015 hat nunmehr die Vorsitzende des Tierschutzvereins die Kommunen des Landkreises um eine deutliche Erhöhung des laufenden Zuschusses gebeten.

Mit einer ausführlichen Berechnung wurde ein Finanzbedarf von 1,00 Euro/Einwohner ermittelt. Das Schreiben und die Bedarfsberechnung wurden bei einer Bürgermeisterversammlung in Pliening ausführlich diskutiert. Dabei wurde die grundsätzliche Notwendigkeit eines höheren Zuschusses anerkannt. Allerdings wurde der Bedarf von 1,00 Euro/Einwohner als extrem hoch bezeichnet und vor allem die in der Berechnung enthaltenen Abschreibungen kritisiert. Anstelle dessen wäre davon auszugehen, dass bei einem späteren Investitionsbedarf die Kommunen auch wieder einen Zuschuss leisten sollen.

Im Ergebnis hielten die Bürgermeister eine Erhöhung des laufenden Zuschusses auf 0,80 Euro/Einwohner für vertretbar und ausreichend. Dieser Sachverhalt wurde mit der Vorsitzenden des Tierschutzvereins besprochen, die letztlich erklärte, dass ein Zuschuss in genannter Höhe ausreichen müsse. Von großer Bedeutung ist es hierbei, dass an der neuen Regelung alle Landkreiskommunen teilnehmen. Nur so kann eine einheitliche Berechnung erfolgen.

Die (Markt-)Gemeinderäte in Aßling, Baiern, Egmating, Emmering, Forstinning, Frauenneuharting, Glonn, Hohenlinden, Kirchseeon, Moosach, Oberpframmern, Zorneding haben bereits zugestimmt. Der Gemeinderat von  Bruck hat die Erhöhung mit Stimmengleichheit abgelehnt.

Die Verwaltung empfiehlt daher, die entsprechende Zweckverbandspauschale entsprechend zu erhöhen.

Beschlussvorschlag

Die Zweckverbandspauschale für den Tierschutzverein Landkreis Ebersberg e. V. wird mit Wirkung vom 01.01.2016 von bisher 0,40 Euro/Einwohner auf 0,80 Euro/Einwohner erhöht.

Finanzielle Auswirkungen

Die Pauschale beträgt bei 15.000 Einwohnern 12.000 Euro/Jahr. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 11000.705000 (Zuschuss an Tierschutzverein Ebersberg) veranschlagt.

Beschluss

Die Zweckverbandspauschale für den Tierschutzverein Landkreis Ebersberg e. V. wird mit Wirkung vom 01.01.2016 von bisher 0,40 Euro/Einwohner auf 0,80 Euro/Einwohner erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

(rap) Die Städte und Gemeinden haben die gesetzliche Aufgabe, sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Fundbehörden auch um aufgefundene, herrenlose Tiere auf ihre Kosten zu kümmern (§§ 982, 983 BGB, Art. 61 Ausführungsgesetz zum BGB - AGBGB, § 2 Fundtierverordnung - FundV). Diese Aufgabe schließt für Fundtiere die Annahme, die Aufbewahrung und die Ermittlung des Verlierers ein. Bei Fundtieren ist wegen der besonderen gesetzlichen Stellung nach § 90a BGB gerade auch zu berücksichtigen, dass die Tiere nicht nur verwahrt, sondern artgerecht untergebracht, verpflegt und oft tierärztlich behandelt werden müssen. Neben diesen, unmittelbar das gefundene Tier betreffende Kosten, entsteht ein nicht zu unterschätzender Verwaltungsaufwand bei der zuständigen Gebietskörperschaft.
Im Bereich des Landkreises Ebersberg gibt es daher bereits seit 1991 eine Zweckvereinbarung aller Landkreisgemeinden bezüglich der Unterhaltung einer Tierauffangstation in Ebersberg.
Die Landkreisgemeinden leisten dabei an den Tierschutzverein Ebersberg e.V. einen jährlichen Beitrag. Dieser Beitrag wird - so der einstimmige Gemeinderatsbeschluss - ab 01.01.2016 auf 0,80 €/Einwohner erhöht.

Datenstand vom 22.03.2016 16:23 Uhr