Bebauungsplan / Grünordnungsplan Nr. 60 für einen "Bestattungsgarten"
(südlich Am Hanselbrunn / östlich Endbachweg, Fl.Nr. 702/2);
Vorstellung der Entwürfe sowie Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.02.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bei der Vorberatung im Bau- und Umweltausschuss am 08.12.2015 fiel die Entscheidung mehrheitlich für die Entwurfsvariante 4 (Pavillon im Süden, kein Rundweg – nur geringe Erschließung im Grundstück notwendig).
Auf dieser Variante soll nunmehr der Bebauungsplanentwurf erstellt werden.
Beschlussvorschlag
1. Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2. Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als „Bestattungsgarten“ festgesetzt werden.
3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes / Grünordnungsplanes Nr. 60 umfasst die Fl.Nr. 702/2 der Gemarkung Poing.
4. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage der Variante 4.
Beschluss
1. Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2. Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als „Bestattungsgarten“ festgesetzt werden.
3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes / Grünordnungsplanes Nr. 60 umfasst die Fl.Nr. 702/2 der Gemarkung Poing.
4. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage der Variante 4.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Kurzbericht
(ck) Bei der Vorberatung im Bau- und Umweltausschuss am 08.12.2015 fiel die Entscheidung mehrheitlich für die Entwurfsvariante 4 (Pavillon im Süden, kein Rundweg – nur geringe Erschließung im Grundstück notwendig).
Auf dieser Variante soll nunmehr der Bebauungsplanentwurf erstellt werden.
Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
1. Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2. Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als „Bestattungsgarten“ festgesetzt werden.
3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes / Grünordnungsplanes Nr. 60 umfasst die Fl.Nr. 702/2 der Gemarkung Poing.
4. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage der Variante 4.
Datenstand vom 31.05.2022 12:25 Uhr