Bebauungsplan / Grünordnungsplan Nr. 60 für einen "Bestattungsgarten" (südlich Am Hanselbrunn / östlich Endbachweg, Fl.Nr. 702/2); Vorstellung der Entwürfe sowie Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bei der Vorberatung im Bau- und Umweltausschuss am 08.12.2015 fiel die Entscheidung mehrheitlich für die Entwurfsvariante 4 (Pavillon im Süden, kein Rundweg – nur geringe Erschließung im Grundstück notwendig).

Auf dieser Variante soll nunmehr der Bebauungsplanentwurf erstellt werden.

Beschlussvorschlag

1.        Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

2.        Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als „Bestattungsgarten“ festgesetzt werden.

3.        Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes / Grünordnungsplanes Nr. 60 umfasst die Fl.Nr. 702/2 der Gemarkung Poing.

4.        Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage der Variante 4.

Beschluss

1.        Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

2.        Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als „Bestattungsgarten“ festgesetzt werden.

3.        Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes / Grünordnungsplanes Nr. 60 umfasst die Fl.Nr. 702/2 der Gemarkung Poing.

4.        Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage der Variante 4.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

(ck) Bei der Vorberatung im Bau- und Umweltausschuss am 08.12.2015 fiel die Entscheidung mehrheitlich für die Entwurfsvariante 4 (Pavillon im Süden, kein Rundweg – nur geringe Erschließung im Grundstück notwendig).
Auf dieser Variante soll nunmehr der Bebauungsplanentwurf erstellt werden.
Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
1. Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2. Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als „Bestattungsgarten“ festgesetzt werden.
3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes / Grünordnungsplanes Nr. 60 umfasst die Fl.Nr. 702/2 der Gemarkung Poing.
4. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage der Variante 4.

Datenstand vom 31.05.2022 12:25 Uhr