Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sittler-Straße; Entscheidung Tiefgaragenzufahrt und Kostenobergrenze


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.03.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2016 einstimmig folgender Vorgehensweise zugestimmt: Es ist eine Vollunterkellerung mit Tiefgaragenstellplätzen auf der Basis der Variante III zu planen. Die Lage der Zufahrt, die Anordnung zusätzlicher oberirdischer Stellplätze und die Gestaltung des Pausenhofes im Zusammenhang mit der Anordnung der Laufbahn sind im Zuge der weiteren Planung noch zu klären und vertiefend zu untersuchen.

Des Weiteren wurde in der Sitzung zusammengefasst, dass der Vorplatz des Rathauses und der Bereich vor dem Schuleingang offen gestaltet werden und keine Versetzung des Kriegerdenkmals erfolgen soll.

Bereits am 16.02.2016 hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner öffentlichen Sitzung u. A. einstimmig den Beschluss gefasst, dass die Stellplätze für das Gebäude in der Rathausstraße 3 – Verwaltung (20 Stück) an Sitzungstagen eines Ausschusses oder des Gemeinderates der Gemeinde Poing für die geplante Versammlungsstätte nicht bereit gestellt werden können.

Unter Berücksichtigung zeitlich getrennter Nutzung der Stellplätze für die Versammlungsstätte, sowie die Nutzung von Stellplätzen außerhalb des zu bebauenden Grundstückes wird nachfolgend von mindestens 54 neu auf dem Baugrundstück zu erstellende Stellplätzen ausgegangen.

Zur Entscheidung für eine Planungsvariante wurden von den Architekten folgende Lösungen auf Grundlage der Variante III untersucht (brutto, KG 200 – 700):

Variante III a: Tiefgaragenzufahrt über die Karl-Sittler-Straße, Verlegung der Laufbahn mit Weitsprunggrube in den Innenhof. 56 Tiefgaragenstellplätze (entwurfsbedingt 54+2) und 15 zusätzliche oberirdische Stellplätze in der Karl-Sittler-Straße und der Poststraße.
Vorteile:        + kein Versetzen des Kriegerdenkmals erforderlich
Nachteile:        - Mehrkosten durch direkte Bebauung am Nachbargrundstück
       - Tiefgaragenzufahrt ohne Bezug zum Rathaus
       - Beengte Zufahrt- und Ausfahrt und beengte Rampenfahrspur
Kosten:        2.020.212,08 Euro

Variante III b: Tiefgaragenzufahrt über die Rathausstraße, zwischen Rathaus und Hort. Das Kriegerdenkmal bleibt am Rathausvorplatz wird jedoch etwas versetzt, der Rathausvorplatz wird nicht umgebaut. 54 Tiefgaragenstellplätze und 16 zusätzliche oberirdische Stellplätze in der Karl-Sittler-Straße und der Poststraße.
Vorteile:        + Laufbahn an der Karl-Sittler-Straße
       + Übersichtliche Ein- und Ausfahrt und breite Rampenfahrspur
Nachteile:        - Mehrkosten durch Rampe zwischen Rathaus und Hort
       - Versetzen des Kriegerdenkmals
       - Tiefgaragenzufahrt ohne Bezug zur Schule, Sporthalle, Versammlungsstätte
Kosten:        2.075.212,08 Euro

Variante III c: Tiefgaragenzufahrt über die Rathausstraße und Ausfahrt über die Karl-Sittler-Straße. 53 Tiefgaragenstellplätze und 7 zusätzliche oberirdische Stellplätzen in der Karl-Sittler-Straße.
Vorteile:        + Laufbahn an der Karl-Sittler-Straße
       + Übersichtliche Einfahrt
Nachteile:        - Mehrkosten durch 2 Rampen mit jeweils direkter Bebauung an bestehende
               Gebäude (Rathaus, Hort) und Straßenkörper (Karl-Sittler-Straße)
       - geringere Anzahl zusätzlicher oberirdischer Stellplätze
       - Tiefgaragenzufahrt ohne Bezug zur Schule, Sporthalle, Versammlungsstätte
       - Beengte Ausfahrt
Kosten:        2.070.212,08 Euro

Beschlussvorschlag

Die Tiefgaragenzufahrt soll über die Rathausstraße erfolgen (Variante III b) mit den zusätzlichen oberirdischen Stellplätzen

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den Betrag von 17,2 Mio. EUR brutto nicht überschreiten. Dieser Betrag setzt sich aus den Kosten der Kostengruppen 200 – 700 zusammen.

Finanzielle Auswirkungen

Auf der Haushaltsstelle 21100.940000 (Grundschule Karl-Sittler-Straße – Hochbaumaßnahmen) sind im Finanzplanungszeitraum bis 2019 Mittel in Höhe von 15,1 Mio. Euro eingestellt. Die überplanmäßigen Mittel sind im Haushalt 2017 – 2020 einzustellen.

Beschluss

Die Tiefgaragenzufahrt soll über die Rathausstraße erfolgen (Variante III b) mit den zusätzlichen oberirdischen Stellplätzen

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den Betrag von 17,2 Mio. EUR brutto nicht überschreiten. Dieser Betrag setzt sich aus den Kosten der Kostengruppen 200 – 700 zusammen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

(zin) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.03.2016 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Die Tiefgaragenzu- und -ausfahrt soll über die Rathausstraße erfolgen (Variante IIIb) mit den zusätzlichen oberirdischen Stellplätzen. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den Betrag von 17,2 Mio. Euro brutto nicht überschreiten. Dieser Betrag setzt sich aus den Kosten der Kostengruppen 200 – 700 zusammen.
Bei der Variante IIIb erfolgt die Zu- u. Ausfahrt der Tiefgarage über die Rathausstraße, zwischen dem Rathaus und dem Jackl-Geißl Kinderhort an der Schulstraße 31 a. Dazu ist es erforderlich, den Rathausvorplatz mit dem Kriegerdenkmal und dem barrierefreien Zugang zur Rathausverwaltung neu zu gestalten. Das Stellplatzangebot umfasst dann 54 Stellplätze für PKW in der Tiefgarage, 12 oberirdische Stellplätze in der Karl-Sittler-Straße und 4 Stellplätze entlang der Poststraße. In der Rathausstraße stehen 3 Stellplätze für „Kiss and Ride“ und Stellplätze für Kurzzeitbesucher des Rathauses zur Verfügung. Die Vorteile der Variante IIIb bestehen in der Lage der Laufbahn an der Karl-Sittler-Straße, die übersichtliche Ein- und Ausfahrt an der Rathausstraße, eine mögliche Rampenfahrspurbreite bis ca. 3,00 m, zusätzliche 16 plus 3 oberirdische Stellplätze. Die geschätzten Mehrkosten der Variante IIIB, Vollunterkellerung mit 54 Tiefgaragenstellplätzen, 16 oberirdischen Stellplätzen sowie Tiefgaragenzu- u. Ausfahrt über Rathausstraße betragen 2.075.215,00 Euro brutto inkl. Nebenkosten, so dass die Kostenobergrenze für die Baumaßnahme 17,2 Mio. Euro (KG 200 – 700) beträgt.

Datenstand vom 22.03.2016 08:01 Uhr