Erlass einer Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Gemeinde Poing
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auch im Jahr 2016 sollen folgende Märkte stattfinden: 08.05.2016 (Frühjahrsmarkt) und am 23.10.2016 (Herbstmarkt). Die Termine der Marktsonntage sind durch die Marktfestsetzung des Landratsamtes Ebersberg vom 15.09.2004 geregelt. Der Frühjahrsmarkt findet alljährlich am Sonntag nach Christi Himmelfahrt und der Herbstmarkt findet alljährlich am vorletzten Sonntag vor Allerheiligen statt. Die Auswahl der Marktsonntage war mit dem Gewerbeverband abgesprochen.
Aufgrund der Zustimmung des Landratsamtes Ebersberg wird der Poinger Markt in der Hauptstraße, Bahnhofstraße, Bürgerstraße, Alte Gruber Straße und in Ergänzung bei Bedarf in der Rathausstraße und Poststraße (bis Bäckerei Heiß) sowie dem Wochenmarktgelände im neuen Ortszentrum stattfinden.
Um auch den Inhabern von Ladengeschäften die Möglichkeit zu bieten, am Tag der Märkte ihre Verkaufsstellen zu öffnen, muss die Gemeinde Poing eine Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) erlassen. Nach Mitteilung der Regierung von Oberbayern vom 10.05.2010 sind derartige Verordnungen jährlich nach erfolgter Festsetzung der Märkte zu erlassen.
Der Markt zieht bereits für sich genommen einen beträchtlichen Besucherstrom an. Er gilt als einer der längsten Straßenmärkte in der Region. Insoweit steht die Rechtsverordnung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 im Einklang.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den mit der Sitzungsladung übersandten Entwurf einer Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten zu erlassen.
Beschlussvorschlag
Dem Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn-und Feiertage aus Anlass von Märkten wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen
Beschluss
Dem Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn-und Feiertage aus Anlass von Märkten wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
(schc) Auch im Jahr 2016 sollen folgende Märkte stattfinden: 08.05.2016 (Frühjahrsmarkt) und am 23.10.2016 (Herbstmarkt). Die Termine der Marktsonntage sind durch die Marktfestsetzung des Landratsamtes Ebersberg vom 15.9.2004 geregelt. Der Frühjahrsmarkt findet alljährlich am Sonntag nach Christi Himmelfahrt und der Herbstmarkt findet alljährlich am vorletzten Sonntag vor Allerheiligen statt. Die Auswahl der Marktsonntage war mit dem Gewerbeverband abgesprochen.
Aufgrund der Zustimmung des Landratsamtes Ebersberg wird der Poinger Markt in der Hauptstraße, Bahnhofstraße, Bürgerstraße, Alte Gruber Straße und in Ergänzung bei Bedarf in der Rathausstraße und Poststraße (bis Bäckerei Heiß) sowie dem Wochenmarktgelände im neuen Ortszentrum stattfinden.
Um auch den Inhabern von Ladengeschäften die Möglichkeit zu bieten, am Tag der Märkte ihre Verkaufsstellen zu öffnen, muss die Gemeinde Poing eine Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) erlassen. Nach Mitteilung der Regierung von Oberbayern vom 10.05.2010 sind derartige Verordnungen jährlich nach erfolgter Festsetzung der Märkte zu erlassen.
Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung vom 10.03.2016 der Rechtsverordnung einstimmig zu. Die Bekanntmachung an anderer Stelle dieser Ausgabe ausgedruckt.
Datenstand vom 22.03.2016 08:01 Uhr