Vollzug der Wassergesetze; Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Niederbringung einer Bohrung und Bau einer Tiefenanode in 85586 Poing, Wittelsbacherstraße - Übergang Feldweg, Fl.Nr. 406, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.06.2016 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 19.04.2016 wurde vom Landratsamt Ebersberg, SG Wasserrecht, eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt.

Der SWM (nachfolgend Unternehmerin genannt) wird die wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 BayWG erteilt, die zur Niederbringung einer Bohrung und Errichtung einer Tiefenanode benötigten Spülzusätze und Dichtungsmittel in das Grundwasser einzubringen.

Zweck:
Die Unternehmerin betreibt im Bereich der Gemeinde Poing ein Erdgasleitungsnetz. Zum Schutz der Stahlleitungen vor Korrosion ist es notwendig, in Poing, Wittelsbacherstraße, eine Korrosionsschutzanlage mit zugehöriger Tiefenanode zu installieren. Eine Tiefanode ist ein Erder aus Metall, der senkrecht in einer Bohrung eingebracht wird.

Die Erlaubnis gewährt die Befugnis, auf dem Grundstück eine Bohrung im Spülbohrverfahren (Bohrdurchmesser 220 mm) bis zur Bohrendteufe von maximal 99 m niederzubringen und als Tiefenanode auszubauen.

Kurzbericht

Mit Bescheid vom 19.04.2016 wurde vom Landratsamt Ebersberg, SG Wasserrecht, eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt.

Der SWM (nachfolgend Unternehmerin genannt) wird die wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 BayWG erteilt, die zur Niederbringung einer Bohrung und Errichtung einer Tiefenanode benötigten Spülzusätze und Dichtungsmittel in das Grundwasser einzubringen.

Zweck:
Die Unternehmerin betreibt im Bereich der Gemeinde Poing ein Erdgasleitungsnetz. Zum Schutz der Stahlleitungen vor Korrosion ist es notwendig, in Poing, Wittelsbacherstraße, eine Korrosionsschutzanlage mit zugehöriger Tiefenanode zu installieren. Eine Tiefanode ist ein Erder aus Metall, der senkrecht in einer Bohrung eingebracht wird.

Die Erlaubnis gewährt die Befugnis, auf dem Grundstück eine Bohrung im Spülbohrverfahren (Bohrdurchmesser 220 mm) bis zur Bohrendteufe von maximal 99 m niederzubringen und als Tiefenanode auszubauen.

Datenstand vom 31.05.2022 12:53 Uhr