Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.04.2016 folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund geänderter Schülerzahlen die Anforderungen an das Schwimmbad sowie mögliche Förderungen abzuklären und zu prüfen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. auf Basis geänderter Anforderungen, umgehend die Planungen bis einschließlich der Vorbereitung der Vergabe in die Wege zu leiten.
Unabhängig davon sollte bereits heute das Vergabeverfahren für die Fachplanungen festgelegt werden.
Für die Gesamtmaßnahme bestehend aus einer Übungseinheit (bereits schulaufsichtlich genehmigt mit Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 12.06.2013) mit:
1 Wasserbecken 8 m x 25 m statt 16 2/3 m (GR-Beschluss v. 04.07.2013) x 0,9 m – 1,8 m oder
1 Wasserbecken 8 m x 25 m statt 16 2/3 m (GR-Beschluss v. 04.07.2013) x 1,9 m mit Hubboden
1 Vorraum 30 m²
2 Umkleiden je 30 m²
1 Duschraum 25 m²
1 Schwimmmeisterraum 15 m²
1 Geräteraum 15 m²
ist nach derzeitigem Kenntnisstand aufgrund des den Schwellenwert übersteigenden voraussichtlichen Auftragswertes ein EU-weites Vergabeverfahren notwendig für
- Objektplanung
Für die Gesamtmaßnahme bestehend aus einer Doppelübungseinheit (noch nicht schulaufsichtlich genehmigt) mit:
1 Wasserbecken 12,5m x 25m x 0,9 bis 1,8 m oder
1 Wasserbecken 12,5m x 25m x 1,9 m mit Hubboden
1 Vorraum 30 m²
3 Umkleiden je 30 m²
2 Duschräume je 25 m²
1 Schwimmmeisterraum 15 m²
1 Geräteraum 15 m²
ist nach derzeitigem Kenntnisstand aufgrund des den Schwellenwert übersteigenden voraussichtlichen Auftragswertes ein EU-weites Vergabeverfahren notwendig für
- Objektplanung
- Fachplanung technische Ausrüstung
Gem. § 74 der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO) vom 12. April 2016 werden Architekten- und Ingenieurleistungen in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder im wettbewerblichen Dialog vergeben.
Der wettbewerbliche Dialog ist ein Verfahren zur Vergabe besonders komplexer Aufträge, bei denen der Auftragsgegenstand noch ermittelt werden muss.
Da ein besonders komplexer Auftrag hauptsächlich in folgenden Fällen denkbar ist:
- es handelt sich um einen neuartigen Auftrag;
- es ist für den Auftraggeber unmöglich, die Lösungsvarianten der Unternehmen abschätzen zu können;
- es ist für den Auftraggeber unmöglich, aus mehreren in Frage kommenden Lösungsvarianten, die für das Projekt am besten geeignete zu identifizieren;
- es ist ein Auftrag zu vergeben, welcher einen hohen Grad an Innovation erfordert,
ist dieses Vergabeverfahren für die Leistungen zum Schwimmbadbau eher weniger geeignet.
Es sollten die Leistungen daher im Verhandlungsverfahren vergeben werden.
Das Verhandlungsverfahren kann dabei:
- ohne eine Planung
- mit einer Planung während des Verfahrens (Lösungsvorschläge gem. HOAI/ ohne Preisgericht)
- mit einer Planung während des Verfahrens (nicht offener Planungswettbewerb/ mit Preisgericht)
- mit einer Planung vor dem Verfahren (offener Planungswettbewerb/ mit Preisgericht)
erfolgen.
Die Kosten für ein Verhandlungsverfahren liegen erfahrungsgemäß im Schnitt zwischen 0,7 – 1,3 % der Bausumme. Je geringer die Investitionssumme ist, desto größer ist die Differenz zwischen den Kosten für einen Wettbewerb und den Kosten eines Verhandlungsverfahrens ohne Planung, wobei das Verhandlungsverfahren ohne Planung das günstigere Verfahren darstellt.
Zeitlich gesehen ist das Verhandlungsverfahren ohne Planung das schnellere Verfahren, wenn man vom Zeitpunkt der Beauftragung ausgeht. Vergleicht man aber den Zeitpunkt der Vorlage der ersten Planungsergebnisse (Fertigstellung Vorentwurf), so sind beide Verfahrensarten zeitgleich anzusetzen.
Als EU-weites Verfahren für die Leistungen der Objektplanung schlägt die Verwaltung aufgrund der Komplexität des Bauvorhabens:
- beengte Lage im direkten Schulumfeld an einer Hauptverbindungsstraße,
- Eingangssituation,
- Grundriss,
- evtl. notwendige Einbindung der Trafostation,
- Anbindung an den Lärmschutzwall u.a.
die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Lösungsvorschlägen nach Teilnahmewettbewerb vor:
Die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren erfolgt auf der Basis historischer Leistungen. Der Auftraggeber verlangt von den Teilnehmern Lösungsvorschläge für die anstehende Aufgabe („Mehrfachbeauftragung“), die er gemäß HOAI vergütet.
Vorteil eines Verhandlungsverfahrens mit integrierter Planungsphase ist die Möglichkeit, aus einer begrenzten Anzahl von Lösungsvorschlägen auszuwählen und so eine Optimierung der gemeindlichen Vorgaben zu erreichen. Die Vergabeentscheidung fußt nicht mehr allein auf Prognosen, sondern zusätzlich auf Planungsansätzen für die anstehende Aufgabe. Der Auftraggeber sichert so seine Vergabeentscheidung doppelt ab.
Als EU-weites Verfahren für die Fachplanung technische Ausrüstung schlägt die Verwaltung die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Planung nach Teilnahmewettbewerb vor, da der gestalterische Aspekt eher hintergründig ist.