Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing;
Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung 2016
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die am 24.11.2016 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung 2016 wurde dem Landratsamt Ebersberg am 25.11.2016 zur rechtsaufsichtlichen Würdigung und Genehmigung vorgelegt. Genehmigungspflicht bestand wegen der Erhöhung der Kreditermächtigung.
Mit Schreiben vom 30.11.2016 hat die Rechtsaufsicht die Nachtragshaushaltssatzung samt An- und Beilagen gewürdigt und die Genehmigung ohne Auflagen erteilt.
Kurzbericht
Die am 24.11.2016 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung 2016 wurde dem Landratsamt Ebersberg am 25.11.2016 zur rechtsaufsichtlichen Würdigung und Genehmigung vorgelegt. Genehmigungspflicht bestand wegen der Erhöhung der Kreditermächtigung.
Mit Schreiben vom 30.11.2016 hat die Rechtsaufsicht die Nachtragshaushaltssatzung samt An- und Beilagen gewürdigt und die Genehmigung ohne Auflagen erteilt.
Datenstand vom 14.03.2017 12:20 Uhr