1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32-O für das Gebiet "Hauptstraße Ost"; Vorstellung der Bebauungsplanänderung, Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Am 12.12.2016 ging ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32-O (wirksam seit 11.01.2006) ein. Grundlage für die beantragte Änderung soll das in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 21.07.2015 vorgestellte Konzept sein.

Wesentliche Punkte der Änderung sind:
?        Schaffung eines Bereiches für einen Lebensmittelmarkt
?        Neugliederung der Baufelder unter Berücksichtigung der geplanten Straßenführung
?        Anpassung der Festsetzungen (z. B. Versickerung, Höhenlage, Parken usw.)

Um möglichst konkret auf die Wünsche der Gemeinde und des Bauherren eingehen zu können, soll die Änderung als „vorhabenbezogener Bebauungsplan“ erfolgen.

Grundlage für die Neuordnung der Planung wird die aktuelle Straßenplanung „Verlängerung der Anzinger Straße“ inkl. veränderterem Kreuzungsbereich Anzinger-/Hauptstraße sowie der Neubau der Eisenbahnüberführung sein. Ebenso wird der vollständige Rückbau der Eisenbahnüberführung Schwabener Straße berücksichtigt.

Die Bebauungsplanänderung berücksichtigt auch die bereits genehmigte und in Ausführung befindliche Planung für die Anzinger Straße 1 (ehem. „Liebhart“) sowie die fertiggestellten Gebäude Wildparkstraße 6 – 18.

Der Abschluss eines Durchführungsvertrages ist noch erforderlich. Der Erschließungsvertrag liegt bereits vor.

Sobald der Bebauungsplanentwurf mit Begründung vorliegt, erfolgt die Vorstellung im Gemeinderat.

Beschlussvorschlag

Nach § 12 BauGB erfolgt die 1. Änderung des seit 11.01.2006 wirksamen Bebauungsplanes Nr. 32-O als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes 32-O als vorhabenbezogener Bebauungsplan wird Herr Architekt Feirer-Kornprobst, Stephanskirchen, beauftragt.

Beschluss

Nach § 12 BauGB erfolgt die 1. Änderung des seit 11.01.2006 wirksamen Bebauungsplanes Nr. 32-O als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes 32-O als vorhabenbezogener Bebauungsplan wird Herr Architekt Feirer-Kornprobst, Stephanskirchen, beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Am 12.12.2016 ging ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32-O (wirksam seit 11.01.2006) ein. Grundlage für die beantragte Änderung soll das in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 21.07.2015 vorgestellte Konzept sein.
Wesentliche Punkte der Änderung sind:
?        Schaffung eines Bereiches für einen Lebensmittelmarkt
?        Neugliederung der Baufelder unter Berücksichtigung der geplanten Straßenführung
?        Anpassung der Festsetzungen (z. B. Versickerung, Höhenlage, Parken usw.)
Um möglichst konkret auf die Wünsche der Gemeinde und des Bauherren eingehen zu können, soll die Änderung als „vorhabenbezogener Bebauungsplan“ erfolgen.
Grundlage für die Neuordnung der Planung wird die aktuelle Straßenplanung „Verlängerung der Anzinger Straße“ inkl. verändertem Kreuzungsbereich Anzinger-/Hauptstraße sowie der Neubau der Eisenbahnüberführung sein. Ebenso wird der vollständige Rückbau der Eisenbahnüberführung Schwabener Straße berücksichtigt.
Die Bebauungsplanänderung berücksichtigt auch die bereits genehmigte und in Ausführung befindliche Planung für die Anzinger Straße 1 (ehem. „Liebhart“) sowie die fertiggestellten Gebäude Wildparkstraße 6 – 18.
Der Abschluss eines Durchführungsvertrages ist noch erforderlich. Der Erschließungsvertrag liegt bereits vor.
Sobald der Bebauungsplanentwurf mit Begründung vorliegt, erfolgt die Vorstellung im Gemeinderat.
Nach kurzer Vorstellung der Planung erging einstimmig folgender Beschluss:
Nach § 12 BauGB erfolgt die 1. Änderung des seit 11.01.2006 wirksamen Bebauungsplanes Nr. 32-O als vorhabenbezogener Bebauungsplan.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32-O als vorhabenbezogener Bebauungsplan wird Herr Architekt Feirer-Kornprobst, Stephanskirchen, beauftragt.

Datenstand vom 14.03.2017 12:20 Uhr