Sachstand zum Thema Radverkehr in Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2017 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Am 24.01.2017 fand eine Besprechung zwischen Landratsamt Ebersberg, Polizei Poing, Staatliches Bauamt Rosenheim und der Verwaltung zu Verkehrsthemen statt. Folgender Sachstand kann hinsichtlich des Radverkehrs mitgeteilt werden.

1. Kirchheimer Allee (Ost/West-Verbindung)

Die Prüfung der Freigabe des Radverkehrs in Fahrtrichtung auf den Gehwegen ist noch nicht abschließend erfolgt. Grund hierfür ist, dass das Landratsamt Ebersberg die Frage der rechtlichen Zulässigkeit der Gehwegsfreigabe in der Kirchheimer Allee der Regierung von Oberbayern zur Beurteilung vorgelegt hat.

Für den Bereich der fehlenden Verlängerung des Gehweges auf der südlichen Fahrbahnseite schlägt die Verwaltung die Prüfung einer baulichen Lösung vor.

2. Kirchheimer Allee (Nord/Süd-Verbindung)

Der vorhandene Gehweg auf der östlichen Seite wurde - wie angekündigt - für den Radverkehr freigegeben.

Für den Bereich der fehlenden Verlängerung des Radweges (aus der Bergfeldstraße kommend) auf der westlichen Fahrbahnseite schlägt die Verwaltung die Prüfung einer baulichen Lösung vor.

3. Bergfeldstraße

In der Bergfeldstraße besteht überwiegend ein beidseitiger baulicher Radweg. Dieser kann bereits heute durch die Rad Fahrenden alternativ zur Fahrbahn verwendet werden.

Für den Bereich der fehlenden Verlängerung des Radweges (aus Norden kommend) auf der westlichen Fahrbahnseite schlägt die Verwaltung die Prüfung einer baulichen Lösung vor.

4. Westring

Für den Bereich Westring gibt es einen bestandskräftigen Bebauungsplan. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Beschilderung „Verkehrsberuhigter Bereich“ auf der südlichen Seite zwischen Bergfeldpark und Rosenstraße entsprechend durchzuführen und davor bauliche Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen (z. B. einheitlicher Fahrbahnbelag). Parken im verkehrsberuhigten Bereich dürfte dann nur noch in gekennzeichneten Bereichen erfolgen.

Für den Bereich Gehweg zwischen Rosenstraße und Plieninger Straße schlägt die Verwaltung eine Verbreiterung und in Folge eine Freigabe für die Rad Fahrenden vor.

Für die nördliche Seite schlägt die Verwaltung vor, einen baulichen Radweg (ggf. nur auf einem Teilstück bis zur Rosenstraße) zu prüfen.

5. Am Hanselbrunn

Die bisherigen Geh- und Radwege wurden - wie angekündigt - als Gehwege für den Radverkehr freigegeben.

Für den Bereich der fehlenden Verlängerung des Gehweges auf der westlichen Fahrbahnseite schlägt die Verwaltung die Prüfung einer baulichen Lösung vor.

6. Blumenstraße

Für die Freigabe der Gehwege der Blumenstraße für Rad Fahrende war eine entsprechende Prüfung bereits 2003 erfolgt und aufgrund der polizeilichen Stellungnahme negativ beschieden worden. Die Polizeiinspektion Poing wurde befragt, ob sich ihre Sichtweise zwischenzeitlich geändert hat.

Kurzbericht

Am 24.01.2017 fand eine Besprechung zwischen Landratsamt Ebersberg, Polizei Poing, Staatliches Bauamt Rosenheim und der Verwaltung zu Verkehrsthemen statt. Folgender Sachstand kann hinsichtlich des Radverkehrs mitgeteilt werden.

1. Kirchheimer Allee (Ost/West-Verbindung)
Die Prüfung der Freigabe des Radverkehrs in Fahrtrichtung auf den Gehwegen ist noch nicht abschließend erfolgt. Grund hierfür ist, dass das Landratsamt Ebersberg die Frage der rechtlichen Zulässigkeit der Gehwegsfreigabe in der Kirchheimer Allee der Regierung von Oberbayern zur Beurteilung vorgelegt hat.

Für den Bereich der fehlenden Verlängerung des Gehweges auf der südlichen Fahrbahnseite schlägt die Verwaltung die Prüfung einer baulichen Lösung vor.

2. Kirchheimer Allee (Nord/Süd-Verbindung)
Der vorhandene Gehweg auf der östlichen Seite wurde –
wie angekündigt – für den Radverkehr freigegeben.
Für den Bereich der fehlenden Verlängerung des Radweges (aus der Bergfeldstraße kommend) auf der westlichen Fahrbahnseite schlägt die Verwaltung die Prüfung einer baulichen Lösung vor.

3. Bergfeldstraße
In der Bergfeldstraße besteht überwiegend ein beidseitiger baulicher Radweg. Dieser kann bereits heute durch die Rad Fahrenden alternativ zur Fahrbahn verwendet werden.
Für den Bereich der fehlenden Verlängerung des Radweges (aus Norden kommend) auf der westlichen Fahrbahnseite schlägt die Verwaltung die Prüfung einer baulichen Lösung vor.

4. Westring
Für den Bereich Westring gibt es einen bestandskräftigen Bebauungsplan. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Beschilderung „Verkehrsberuhigter Bereich“ auf der südlichen Seite zwischen Bergfeldpark und Rosenstraße entsprechend durchzuführen und davor bauliche Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen (z. B. einheitlicher Fahrbahnbelag). Parken im verkehrsberuhigten Bereich dürfte dann nur noch in gekennzeichneten Bereichen erfolgen.
Für den Bereich Gehweg zwischen Rosenstraße und Plieninger Straße schlägt die Verwaltung eine Verbreiterung und in Folge eine Freigabe für die Rad Fahrenden vor.
Für die nördliche Seite schlägt die Verwaltung vor, einen baulichen Radweg (ggf. nur auf einem Teilstück bis zur Rosenstraße) zu prüfen.

5. Am Hanselbrunn
Die bisherigen Geh- und Radwege wurden - wie angekündigt - als Gehwege für den Radverkehr freigegeben.
Für den Bereich der fehlenden Verlängerung des Gehweges auf der westlichen Fahrbahnseite schlägt die Verwaltung die Prüfung einer baulichen Lösung vor.

6. Blumenstraße
Für die Freigabe der Gehwege der Blumenstraße für Rad Fahrende war eine entsprechende Prüfung bereits 2003 erfolgt und aufgrund der polizeilichen Stellungnahme negativ beschieden worden. Die Polizeiinspektion Poing wurde befragt, ob sich ihre Sichtweise zwischenzeitlich geändert hat.

Datenstand vom 05.05.2017 10:53 Uhr