Stellplätze Fitnessstudio V-Haus


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2017 ö informativ 1.4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2017 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie hoch der Stellplatzbedarf für das im V-Haus befindliche Fitnessstudio auf dem Grundstück in der Alten-Gruber-Straße 1, Fl.-Nr. 539/2 und 537/5 der Gemarkung Poing, ist.
Gemäß der Baugenehmigung Az.: B-2006-738 vom 06.09.2007 wurden vom Bauherrn in den Antragsunterlagen für das Gesamtbauvorhaben insgesamt 76 Stellplätze (40 Stellplätze in einer Tiefgarage und 36 oberirdische von denen sich wiederum 26 Stellplätze auf dem Baugrundstück selbst befinden) nachgewiesen. Im genehmigten Stellplatznachweis sind auch die 12 Stellplätze für das im 3. Obergeschoss befindliche Fitnessstudio enthalten.
Diese sind durch die 26 oberirdischen Stellplätze auch nach 20:00 Uhr nutzbar.

Kurzbericht

In der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2017 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie hoch der Stellplatzbedarf für das im V-Haus befindliche Fitnessstudio auf dem Grundstück in der Alten-Gruber-Straße 1, Fl.-Nr. 539/2 und 537/5 der Gemarkung Poing, ist.
Gemäß der Baugenehmigung Az.: B-2006-738 vom 06.09.2007 wurden vom Bauherrn in den Antragsunterlagen für das Gesamtbauvorhaben insgesamt 76 Stellplätze (40 Stellplätze in einer Tiefgarage und 36 oberirdische von denen sich wiederum 26 Stellplätze auf dem Baugrundstück selbst befinden) nachgewiesen. Im genehmigten Stellplatznachweis sind auch die 12 Stellplätze für das im 3. Obergeschoss befindliche Fitnessstudio enthalten.
Diese sind durch die 26 oberirdischen Stellplätze auch nach 20:00 Uhr nutzbar.

Datenstand vom 26.09.2017 15:25 Uhr