Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.07.2012 TOP 8 beschlossen, die Fa. Pflegestern Seniorenservice gGmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Sinne des Freistellungsbeschlusses vom 11.01.2012 zu betrauen.
Aufgrund der geänderten Situation im Pflegestern durch das Ausscheiden der Gemeinde Kirchheim als Gesellschafterin und dem Beitritt der Gemeinden Anzing, Edling, Finsing und Oberding erscheint es sinnvoll, einen angepassten Betrauungsakt zu beschließen. Hierzu wurde durch die Rechtsanwaltskanzlei Falch + Partner der mit der Ladung verteilte Entwurf des Betrauungsaktes erarbeitet.
Nachdem der Pflegestern nach wie vor für die Gemeinde Poing und die anderen Gesellschafter Dienstleistungen von allgemeinwirtschaftlichem Interesse im Sinne des Freistellungsbeschlusses zu Art. 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wahrnimmt (siehe Präambel des Betrauungsaktes), ist es möglich, diese allgemeinwohlorientierten Dienstleistungen von Wettbewerbsvorschriften, einschließlich des Beihilfeverbotes, auszunehmen. Hierzu ist es u. a. erforderlich, dass das Unternehmen mit besonderen Allgemeinwohlaufgaben (siehe § 1 des Betrauungsaktes) betraut ist.
Die Betrauung erfolgt dabei durch besonderen Betrauungsakt in Form des vorliegenden Entwurfs.
Die Betrauung gilt gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Entwurf Betrauungsakt bis 2025.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass trotz des mit der Betrauung (§ 3) zulässigen Ausgleichs eines Jahresfehlbetrages und freiwilliger Investitionskostenzuschüsse grundsätzlich für die Gesellschafter weder gesetzlich, noch nach dem Gesellschaftsvertrag eine Nachschusspflicht besteht.
Beschlussvorschlag
Die Fa. Pflegestern Seniorenservice gGmbH wird mit folgenden Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Sinne des Freistellungsbeschlusses vom 11.01.2012 betraut:
Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Alten- und Pflegeeinrichtungen.
Diese Gemeinwohlaufgabe erfüllt die Pflegestern Seniorenservice gGmbH mit dem Errichten und Betreiben von Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, insbesondere von Alten- und Pflegeheimen und durch sonstige stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfsangebote; offene Altenarbeit sowie Seniorenberatung; der Erbringung von sonstigen Versorgungs- und Betreuungsleistungen für Hilfsbedürftige; dem Unterhalten und Betreiben von Einrichtungen des Betreuten Wohnens sowie Rehabilitationseinrichtungen und dem Versorgen dieser Einrichtungen mit Leistungen; der Förderung und Unterstützung der ambulanten und stationären Hospizarbeit sowie der Errichtung und / oder dem Betrieb von Hospizeinrichtungen.
Erster Bürgermeister Albert Hingerl wird ermächtigt, die Pflegestern Seniorenservice gGmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) zu betrauen und hierzu den Betrauungsakt zu unterzeichnen.
Finanzielle Auswirkungen
Beschluss
Die Fa. Pflegestern Seniorenservice gGmbH wird mit folgenden Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Sinne des Freistellungsbeschlusses vom 11.01.2012 betraut:
Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Alten- und Pflegeeinrichtungen.
Diese Gemeinwohlaufgabe erfüllt die Pflegestern Seniorenservice gGmbH mit dem Errichten und Betreiben von Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, insbesondere von Alten- und Pflegeheimen und durch sonstige stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfsangebote; offene Altenarbeit sowie Seniorenberatung; der Erbringung von sonstigen Versorgungs- und Betreuungsleistungen für Hilfsbedürftige; dem Unterhalten und Betreiben von Einrichtungen des Betreuten Wohnens sowie Rehabilitationseinrichtungen und dem Versorgen dieser Einrichtungen mit Leistungen; der Förderung und Unterstützung der ambulanten und stationären Hospizarbeit sowie der Errichtung und / oder dem Betrieb von Hospizeinrichtungen.
Erster Bürgermeister Albert Hingerl wird ermächtigt, die Pflegestern Seniorenservice gGmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) zu betrauen und hierzu den Betrauungsakt zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Kurzbericht
(hb) Der Gemeinderat hat einstimmig folgendes beschlossen:
„ Die Fa. Pflegestern Seniorenservice gGmbH wird mit folgenden Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Sinne des Freistellungsbeschlusses vom 11.01.2012 betraut:
Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Alten- und Pflegeeinrichtungen.
Diese Gemeinwohlaufgabe erfüllt die Pflegestern Seniorenservice gGmbH mit dem Errichten und Betreiben von Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, insbesondere von Alten- und Pflegeheimen und durch sonstige stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfsangebote; offene Altenarbeit sowie Seniorenberatung; der Erbringung von sonstigen Versorgungs- und Betreuungsleistungen für Hilfsbedürftige; dem Unterhalten und Betreiben von Einrichtungen des Betreuten Wohnens sowie Rehabilitationseinrichtungen und dem Versorgen dieser Einrichtungen mit Leistungen; der Förderung und Unterstützung der ambulanten und stationären Hospizarbeit sowie der Errichtung und / oder dem Betrieb von Hospizeinrichtungen.
Erster Bürgermeister Albert Hingerl wird ermächtigt, die Pflegestern Seniorenservice gGmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) zu betrauen und hierzu den Betrauungsakt zu unterzeichnen.“
Die Erneuerung der bereits 2012 erstmals beschlossenen Betrauung des Pflegesterns war durch das Ausscheiden der Gemeinde Kirchheim als Gesellschafterin und dem Beitritt der Gemeinden Anzing, Edling, Finsing und Oberding und der damit veränderten Situation des Pflegesterns erforderlich geworden. Die Betrauung beruht auf dem Freistellungsbeschluss zu Art. 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Der Betrauungsakt gilt bis 2025.
Datenstand vom 26.09.2017 15:25 Uhr