Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der am 04.11.2016 neu gegründete Verein „Poinger Böllerschützen e. V.“ beantragt mit E-Mail vom 27.06.2017 die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens im Logo des Vereins.
Ziel des Vereins ist der Erhalt und die Pflege des Böllerschießens sowie die Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben in Poing.
Nachdem keine wirtschaftlichen Gründe für die Verwendung des Wappens vorliegen, wird vorgeschlagen, die Genehmigung zu erteilen.
Beschlussvorschlag
Die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens im Logo des Vereins „Poinger Böllerschützen e. V.“ wird erteilt.
Beschluss
Die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens im Logo des Vereins „Poinger Böllerschützen e. V.“ wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Kurzbericht
(rap) Der am 04.11.2016 neu gegründete Verein „Poinger Böllerschützen e. V.“ beantragte die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens im Logo des Vereins. Ziel des Vereins ist der Erhalt und die Pflege des Böllerschießens sowie die Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben in Poing.
Nachdem keine wirtschaftlichen Gründe für die Verwendung des Wappens vorliegen, wurde die Genehmigung durch den Gemeinderat am 20.07.2017 einstimmig erteilt.
Datenstand vom 14.04.2023 09:52 Uhr