Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der am 04.11.2016 neu gegründete Verein „Poinger Böllerschützen e. V.“ beantragt mit E-Mail vom 27.06.2017 die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens im Logo des Vereins.

Ziel des Vereins ist der Erhalt und die Pflege des Böllerschießens sowie die Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben in Poing.

Nachdem keine wirtschaftlichen Gründe für die Verwendung des Wappens vorliegen, wird vorgeschlagen, die Genehmigung zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens im Logo des Vereins „Poinger Böllerschützen e. V.“ wird erteilt.

Beschluss

Die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens im Logo des Vereins „Poinger Böllerschützen e. V.“ wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(rap) Der am 04.11.2016 neu gegründete Verein „Poinger Böllerschützen e. V.“ beantragte die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens im Logo des Vereins. Ziel des Vereins ist der Erhalt und die Pflege des Böllerschießens sowie die Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben in Poing.
Nachdem keine wirtschaftlichen Gründe für die Verwendung des Wappens vorliegen, wurde die Genehmigung durch den Gemeinderat am 20.07.2017 einstimmig erteilt.

Datenstand vom 14.04.2023 09:52 Uhr