Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Beschluss des Gemeinderates in seiner öffentlichen Sitzung am 27.04.2017 hat die Verwaltung aufgrund der seitens des ehemaligen Verwaltungsrates nicht genehmigten Haushaltsentwurfes 2017 der Geschäftsführung der VHS/Musikschule Vaterstetten e.V. vom 01.11.2016 bisher Abschläge in Höhe von etwa 80 % des genehmigten Haushaltes 2016 beider Organisationen ausgezahlt. Die restlichen ca. 20 % der jeweiligen Haushalte sind bisher einbehalten worden.
Sowohl die Musikschule Vaterstetten e.V. als auch die VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. als Nachfolgeorganisationen der VHS/Musikschule Vaterstetten e.V. haben die Gemeinde gebeten, die restlichen ca. 20 % aus Liquiditätsgründen auszuzahlen.
Mit Inkrafttreten der beiden neuen Satzungen ab 01.04.2017 und der beiden Zuschussvereinbarungen, beide bereits vom Gemeinderat beschlossen, ist die jeweilige Mitgliederversammlung (also die Mitgliedsgemeinden der VHS und der Musikschule) das Gremium, das neben dem jeweiligen Haushalt auch Veränderungen im Stellenplan gemäß § 3 der Vereinbarung beschließt. Bis dato gibt es aufgrund der schwierigen Übergangssituation keinen Beschluss der Mitgliederversammlungen für den aktuell laufenden Haushalt 2017 beider Organisationen.
Deshalb ist die Verwaltung von der Gültigkeit des Beschlusses des Gemeinderates vom 27.04.2017 ausgegangen, nach wie vor auf der Basis des Haushaltes 2016 beide Organisationen zu finanzieren.
Im Unterschied dazu haben die Verwaltungen der beteiligten Gemeinden Vaterstetten, Zorneding, Grasbrunn, Anzing und Pliening die Haushaltsentwürfe der VHS und der Musikschule 2017 für ihre anteilig zu leistenden Zuschüsse zu 100 % zu Grunde gelegt.
Sowohl die VHS, als auch die Musikschule haben die Gemeinde Poing gebeten, den HH-Entwurf 2017 ebenfalls als Basis für die anteiligen Zuschüsse zu Grunde zu legen und aus Liquiditätsgründen die restlichen 20 % zzgl. der höheren Zuschussleitungen 2017 aus Gründen der schwierigen Übergangsphasen zu genehmigen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat deshalb, das Einvernehmen zu den Haushaltsentwürfen 2017 der VHS und der Musikschule 2017 für die Berechnung der anteiligen Zuschüsse der Gemeinde zu erteilen. Allerdings sind die Haushaltsansätze 2017 der Gemeinde Poing zur Finanzierung der beiden Organisationen nicht mehr ausreichend.
Die Musikschule Vaterstetten e.V. hat aufgrund ihres Haushaltsentwurfes 2017 noch eine Restforderung an die Gemeinde Poing von 19.459,05 Euro.
Die VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. hat aufgrund ihres Haushaltsentwurfes 2017 noch eine Restforderung an die Gemeinde Poing von 25.039,45 Euro.
Beschlussvorschlag
-
Das Einvernehmen, die Haushaltsentwürfe 2017 der Musikschule Vaterstetten e.V. und der VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. als Grundlage der Berechnung der anteiligen Zuschüsse der Gemeinde Poing zu nehmen, wird erteilt.
- Die Auszahlung der bisher einbehaltenen finanziellen Zuschüsse (Basis Haushalt 2016, VHS und Musikschule) und die anteilig höheren Zuschüsse des Haushaltes 2017 (VHS und Musikschule) wird genehmigt.
- Der Musikschule Vaterstetten e.V. werden 19.459,05 Euro für das Haushaltsjahr 2017 ausgezahlt.
- Der VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. werden 25.039,45 Euro für das Haushaltsjahr 2017 ausgezahlt.
Finanzielle Auswirkungen
Üpl. 33300.705001 EUR 14.013,48
Üpl. 35000.705001 EUR 2.276,73
Beschluss
-
Das Einvernehmen, die Haushaltsentwürfe 2017 der Musikschule Vaterstetten e.V. und der VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. als Grundlage der Berechnung der anteiligen Zuschüsse der Gemeinde Poing zu nehmen, wird erteilt.
- Die Auszahlung der bisher einbehaltenen finanziellen Zuschüsse (Basis Haushalt 2016, VHS und Musikschule) und die anteilig höheren Zuschüsse des Haushaltes 2017 (VHS und Musikschule) wird genehmigt.
- Der Musikschule Vaterstetten e.V. werden 19.459,05 Euro für das Haushaltsjahr 2017 ausgezahlt.
- Der VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. werden 25.039,45 Euro für das Haushaltsjahr 2017 ausgezahlt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Kurzbericht
(Kr) Mit Beschluss des Gemeinderates in seiner öffentlichen Sitzung am 27.04.2017 hat die Verwaltung aufgrund der seitens des ehemaligen Verwaltungsrates nicht genehmigten Haushaltsentwurfes 2017 der Geschäftsführung der VHS/Musikschule Vaterstetten e.V. vom 01.11.2016 bisher Abs
chläge in Höhe von etwa 80% des genehmigten Haushaltes 2016 beider Organisationen ausgezahlt. Die restlichen ca. 20% der jeweiligen Haushalte sind bisher einbehalten worden.
Sowohl die Musikschule Vaterstetten e.V. als auch die VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. als Nachfolgeorganisationen der VHS/Musikschule Vaterstetten e.V. haben die Gemeinde gebeten, die restlichen ca. 20% aus Liquiditätsgründen und aus Gründen der schwierigen Übergangsphasen zu genehmigen und auszuzahlen.
Der Gemeinderat hat hierfür sein Einvernehmen einstimmig erteilt und die benötigten finanziellen Zuschüsse überplanmäßig genehmigt.
Datenstand vom 01.12.2017 12:28 Uhr