Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 31.08.2017 ging bei der Gemeinde Poing ein Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung des o.g. Bauvorhabens auf dem Grundstück Fl. Nr. 918/0, Gemarkung Poing, ein.
Die Abmessungen des Bauwagens betragen (inklusive des vorhandenen Vorbaus) 10,26 m x 4,72 m, bei einer Höhe von 3,40 m.
Nachdem sich das Baugrundstück Fl. Nr. 918/0, Gemarkung Poing, im Außenbereich befindet, beurteilt sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 BauGB.
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein sog. „sonstiges Vorhaben“ im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB.
Das o. g. Vorhaben ist als sog. „sonstiges Vorhaben“ im Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB nur dann zulässig, wenn durch das Vorhaben keine öffentlichen Belange berührt werden und die Erschließung gesichert ist.
Im vorliegenden Sachverhalt können seitens der Verwaltung jedoch keine öffentlichen Belange gemäß § 35 Abs. 3 BauGB festgestellt werden, die durch das o. g. Bauvorhaben beeinträchtigt werden.
Die Erschließung für das o. g. Vorhaben ist ebenfalls gesichert.
Die vom Antragsteller beantragte Abweichung von der Stellplatzsatzung wird folgendermaßen begründet:
Auf Grund des Betriebskonzeptes für den Kindergarten soll die Strecke zwischen dem Wohngebiet, das heißt, dort, wo die asphaltierte Straße endet und dem Kindergarten, sollen die Eltern mit den Kindern zu Fuß gemeinsam zurück legen (ca. 5 min.).
Darüber hinaus kommen die Erzieher überwiegend mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad.
Das gemeindliche Einvernehmen kann daher sowohl für die Errichtung des Ersatzbauwagens als auch für die beantragte Abweichung von der Stellplatzsatzung erteilt werden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen für die Aufstellung eines Ersatzbauwagens auf den Grundstücken Fl. Nr. 918/0, Gemarkung Poing, wird teilt.
Darüber hinaus wird ebenfalls das Einvernehmen für die beantragte Abweichung von der Stellplatzsatzung erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen für die Aufstellung eines Ersatzbauwagens auf den Grundstücken Fl. Nr. 918/0, Gemarkung Poing, wird teilt.
Darüber hinaus wird ebenfalls das Einvernehmen für die beantragte Abweichung von der Stellplatzsatzung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Kurzbericht
Über den Antrag auf Errichtung eines Bauwagens als Schutzhütte für einen Waldkindergarten auf dem Grundstück Fl. Nr. 918/0, Gemarkung Poing, wurde seitens des Bau- und Umweltausschusses beraten.
Seitens der Verwaltung können bei der Errichtung des Bauwagens keine öffentlichen Belange festgestellt werden, die durch das Bauvorhaben beeinträchtigt werden. Ebenso ist die Erschließung gesichert, so dass das Vorhaben auch zulässig ist.
Der Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung wird folgendermaßen begründet:
Auf Grund des Betriebskonzepts für den Kindergarten soll die Strecke zwischen dem Wohngebiet, das heißt, dort, wo die asphaltierte Straße endet und dem Kindergarten, sollen die Eltern mit den Kindern zu Fuß gemeinsam zurück legen (ca. 5 Min.). Darüber hinaus kommen die Erzieher mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad.
Über oben genannte Antragstellungen wurde folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen für die Aufstellung eines Ersatzbauwagens auf den Grundstücken Fl. Nr. 918/0, Gemarkung Poing, wird erteilt.
Darüber hinaus wird ebenfalls das Einvernehmen für die beantragte Abweichung von der Stellplatzsatzung erteilt.
Datenstand vom 08.11.2017 14:46 Uhr