Gesamtfortschreibung des Regionalplans München; 3. Anhörung zur Gesamtfortschreibung, Stellungnahme der Gemeinde Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.02.2018 ö informativ 2

Sachverhalt

Am 11. Januar 2018 ging per Email nachfolgendes Schreiben des Regionalen Planungsverbandes München (RPV) selben Datums ein:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat mich beauftragt, die 3. Anhörung zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans einzuleiten. Rechtsgrundlage für das Beteiligungsverfahren ist Artikel 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG), in Kraft seit 1. Januar 2016.
Gegenstand der Anhörung ist der geänderte Entwurf der Gesamtfortschreibung in der Fassung vom 26.09.2017 und 05.12.2017 (Text mit Zielen und Grundsätzen, Begründung, Umweltbericht, Karte 2) beschränkt auf die jeweils farbig kenntlich gemachten Änderungen gegenüber dem vorherigen Entwurf. Nur zu ihnen sind Stellungnahmen möglich.
Der Anhörentwurf ist unter www.region-muenchen.com und www.regierung.oberbayern.bayern.de (Stichwort: Regionalplan München (14)) einsehbar.
Er wird auch bei der Regierung von Oberbayern, der LH München und den Landratsämtern der Region München öffentlich ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung wird ortsüblich bekannt gemacht.
Sie können bis zum 23. Februar 2018 Stellung nehmen. Ihre Stellungnahme wird erbeten an rpv-m@pv-muenchen.de bzw. an die untenstehende Adresse. Die Frist kann nicht verlängert werden. Stellungnahmen, die zu spät eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen, Christian Breu, Geschäftsführer“

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.06.2016 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens über die Gesamtfortschreibung beraten und beschlossen, keine Bedenken gegen die Ziele und Grundsätze vorzubringen.

In der Sitzung des Gemeinderates am 27.04.2017 (im Rahmen der 2. Anhörung) erfolgte eine Diskussion, da das Trenngrün Nr. 9 (zwischen Poing und Ottersberg – Gemeinde Pliening) ersatzlos entfallen ist.
Die Forderung nach der Wiederaufnahme dieses Trenngrüns in den Regionalplan wurde jedoch mehrheitlich im Gemeinderat abgelehnt.
Es wurden keine Anregungen oder Bedenken gegen die Ziele und Grundsätze in der geänderten Fassung vorgebracht.

Änderungen gegenüber dem vorherigen Entwurf (wesentlich; die Gemeinde Poing betreffend):

A. I Herausforderungen der regionalen Entwicklungen
Z.2.2 Voraussetzungen für sozial ausgewogene, identitätsstiftende Strukturen sind zu schaffen sollen geschaffen werden. Auf bezahlbaren Wohnraum soll hingewirkt werden. Bei Bebauungsplänen ab 50 Wohneinheiten sind Flächenanteile für preisgedämpften, geförderten Wohnungsbau vorzusehen (z.B. Einheimischenmodelle, sozialgerechte Bodennutzung).

B II Siedlung und Freiraum
Z.1.4 Wohnbauliche und gewerbliche Entwicklung sind sollen aufeinander abzustimmen abgestimmt werden.

Z.4.6.2 Trenngrün vermeidet soll das Entstehen großflächiger und bandartiger Siedlungsstrukturen vermeiden und erhält und sichert die Freiflächen zwischen aufeinander zuwachsenden Siedlungseinheiten erhalten und sichern. Planungen und Maßnahmen im Trenngrün sind sollen im Einzelfall möglich sein, soweit die jeweilige Funktion gemäß Satz 1 nicht entgegensteht.

B III Verkehr und Nachrichtenwesen
G.2.1.2 Trassen für künftige schienengebundene Verbindungen sollen von den Kommunen freigehalten werden.

Z.2.3.9 Eine Verbindung zwischen Flughafen und Messe soll ist über Markt Schwaben realisiert werden zu realisieren.

Beschlussvorschlag

Im Rahmen der 3. Anhörung zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München werden keine Anregungen / Bedenken vorgebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat hat einstimmig im Gesamten (mit einer Gegenstimme zu Z.2.3.9) folgenden Beschluss gefasst:
Zu diesen Änderungen / Ergänzungen werden keine Anregungen / Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Mit Schreiben vom 11.01.2018 wurde die Gemeinde Poing vom Regionalen Planungsverband München (RPV) über das 3. Anhörungsverfahren informiert und um Stellungnahme (beschränkt auf die kenntlich gemachten Änderungen gegenüber dem vorherigen Entwurf) gebeten. Nur zu diesen Änderungen waren Stellungnahmen möglich.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.06.2016 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens über die Gesamtfortschreibung beraten und beschlossen, keine Bedenken gegen die Ziele und Grundsätze vorzubringen.
In der Sitzung des Gemeinderates am 27.04.2017 (im Rahmen der 2. Anhörung) erfolgte eine Diskussion, da das Trenngrün Nr. 9 (zwischen Poing und Ottersberg – Gemeinde Pliening) ersatzlos entfallen ist.
Die Forderung nach der Wiederaufnahme dieses Trenngrüns in den Regionalplan wurde jedoch mehrheitlich im Gemeinderat abgelehnt.
Es wurden keine Anregungen oder Bedenken gegen die Ziele und Grundsätze in der geänderten Fassung vorgebracht.
Änderungen gegenüber dem vorherigen Entwurf (wesentlich; die Gemeinde Poing betreffend):
A. I Herausforderungen der regionalen Entwicklungen
Z.2.2 Voraussetzungen für sozial ausgewogene, identitätsstiftende Strukturen sind zu schaffen sollen geschaffen werden. Auf bezahlbaren Wohnraum soll hingewirkt werden. Bei Bebauungsplänen ab 50 Wohneinheiten sind Flächenanteile für preisgedämpften, geförderten Wohnungsbau vorzusehen (z.B. Einheimischenmodelle, sozialgerechte Bodennutzung).
B II Siedlung und Freiraum
Z.1.4 Wohnbauliche und gewerbliche Entwicklung sind sollen aufeinander abzustimmen abgestimmt werden.
Z.4.6.2 Trenngrün vermeidet soll das Entstehen großflächiger und bandartiger Siedlungsstrukturen vermeiden und erhält und sichert die Freiflächen zwischen aufeinander zuwachsenden Siedlungseinheiten erhalten und sichern. Planungen und Maßnahmen im Trenngrün sind sollen im Einzelfall möglich sein, soweit die jeweilige Funktion gemäß Satz 1 nicht entgegensteht.
B III Verkehr und Nachrichtenwesen
G.2.1.2 Trassen für künftige schienengebundene Verbindungen sollen von den Kommunen freigehalten werden.
Z.2.3.9 Eine Verbindung zwischen Flughafen und Messe soll ist über Markt Schwaben realisiert werden zu realisieren.
Der Gemeinderat hat einstimmig im Gesamten (mit einer Gegenstimme zu Z.2.3.9) folgenden Beschluss gefasst:
Zu diesen Änderungen / Ergänzungen werden keine Anregungen / Bedenken vorgebracht.

Datenstand vom 09.03.2018 12:48 Uhr