1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32-O (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet "Hauptstraße Ost, Teilbereich West - großflächiger Einzelhandel"; Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:

19.01.2017
GR (TOP 2)
Vorstellung der Bebauungsplanänderung; Aufstellungsbeschluss

In der Gemeinderatssitzung am 19.01.2017 wurde das neue Konzept durch den Investor vorgestellt.

Wesentliche Punkte hierbei waren u.a. die Schaffung eines Bereiches für einen Lebensmittelmarkt sowie, unter Berücksichtigung der geplanten Straßenführung, die Anpassung der Höhenlagen.

In dieser Sitzung wurde auch beschlossen, den gesamten Bebauungsplan als vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Zwischenzeitlich hat sich die Verwaltung entschieden, aus verwaltungsvereinfachenden Gründen, den Bebauungsplan in 2 Bereiche (Ost – Wohnbebauung und West – großflächiger Einzelhandel) aufzuteilen und nur den Bereich West als vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Das Gebiet wird als Sondergebiet (SO) – großflächiger Einzelhandel – festgelegt.

Der Geltungsbereich West umfasst eine Fläche von ca. 0,85 ha (Teilflächen aus Fl.Nr. 81 und 81/3).

Der Teilbereich Ost – Wohnbebauung wird gesondert erstellt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (andere Maßnahme der Innenentwicklung), d,h, der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Beschlussvorschlag

Der Aufteilung der Bebauungsplanänderung in 2 Teilbereiche (Teilbereich West und Teilbereich Ost) wird zugestimmt.

Nach „ 12 BauGB erfolgt die 1. Änderung des seit 11.01.2006 wirksamen Bebauungsplanes Nr. 32-O, Teilbereich West – großflächiger Einzelhandel“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB.

Für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom 12.04.2018 wird die Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Beschluss

Der Aufteilung der Bebauungsplanänderung in 2 Teilbereiche (Teilbereich West und Teilbereich Ost) wird zugestimmt.

Nach „ 12 BauGB erfolgt die 1. Änderung des seit 11.01.2006 wirksamen Bebauungsplanes Nr. 32-O, Teilbereich West – großflächiger Einzelhandel“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB.

Für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom 12.04.2018 wird die Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) In der Gemeinderatssitzung am 19.01.2017 wurde das neue Konzept durch den Investor vorgestellt.
Wesentliche Punkte hierbei waren u.a. die Schaffung eines Bereiches für einen Lebensmittelmarkt sowie, unter Berücksichtigung der geplanten Straßenführung, die Anpassung der Höhenlagen.
In dieser Sitzung wurde auch beschlossen, den gesamten Bebauungsplan als vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
Zwischenzeitlich hat sich die Verwaltung entschieden, aus verwaltungsvereinfachenden Gründen, den Bebauungsplan in 2 Bereiche (Ost – Wohnbebauung und West – großflächiger Einzelhandel) aufzuteilen und nur den Bereich West als vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
Das Gebiet wird als Sondergebiet (SO) – großflächiger Einzelhandel – festgelegt.
Der Geltungsbereich West umfasst eine Fläche von ca. 0,85 ha (Teilflächen aus Fl.Nr. 81 und 81/3).
Der Teilbereich Ost – Wohnbebauung wird gesondert erstellt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (andere Maßnahme der Innenentwicklung), d,h, der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Der Aufteilung der Bebauungsplanänderung in 2 Teilbereiche (Teilbereich West und Teilbereich Ost) wird zugestimmt.
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Nach § 12 BauGB erfolgt die 1. Änderung des seit 11.01.2006 wirksamen Bebauungsplanes Nr. 32-O, Teilbereich West – großflächiger Einzelhandel“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB.
Für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom 12.04.2018 wird die Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Datenstand vom 08.06.2018 14:38 Uhr