Mit Schreiben vom 09.05.2018 wurden der Gemeinde Poing im Rahmen des Verfahrens nach
§ 4 Abs. 1 BauGB die Planunterlagen übersandt, mit der Bitte bis zum 29.06.2018 eine Stellungnahme abzugeben.
Der Gemeinderat Kirchheim hat am 08.05.2017 beschlossen, die 30. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 100 mit integriertem Grünordnungsplan (GR-Sitzung 25.09.2017) für den Bereich „Kirchheim 2030“ im Parallelverfahren aufzustellen.
Ziel der Planungen:
Grundidee des Strukturkonzeptes und damit dieses Bebauungsplans ist die Verknüpfung der Gemeindeteile mit einem Ortspark. Dieser Park reicht in die bestehenden Ortsteile Kirchheim und Heimstetten hinein und überspannt die dazwischen verlaufende Staatsstraße. Der Ortspark wird in seiner gesamten Länge von bestehenden und neuen Gemeinbedarfseinrichtungen, wie Rathaus, Schulen, Gymnasium, Jugendzentrum, Kinderhaus, begleitet. Mit dem Park, den hier geführten Wegen und diesen Gemeinbedarfseinrichtungen entsteht ein starkes grünes Verbindungsband.
Westlich und östlich des Parks werden neue Wohngebiete angeordnet und Wohnraum für rund 3.000 Bewohner geschaffen. Gemischte Wohnformen entsprechend der Nachfrage auch aus Kirchheim selbst und dem demographischen Wandel in der Gemeinde. Die Wohnbebauung wird durch „Grüne Fugen“ in überschaubare Wohnquartiere gegliedert und soll in Bauabschnitten schrittweise bis 2030 umgesetzt werden.
Die Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist aus den beigefügten Planunterlagen ersichtlich. Der Plangeltungsbereich kann im Laufe des Verfahrens noch geändert und ggf. vergrößert oder verkleinert werden.
Auszug aus Verkehrsuntersuchung – Zusammenfassung:
Durch den Neuverkehr kommt es zu Verkehrssteigerungen im direkten Umfeld der Ortsentwicklung, die mit zunehmender Entfernung geringer ausfallen. Durch den Neuverkehr kommt es infolge von stärkeren Verkehrsbelastungen auf Strecken im direkten Umfeld zu Verlagerungen von anderen Verkehrsströmen auf andere, mitunter weiter entfernt liegenden Routen.
Aufbauend auf dem Planfall wurden verschiedene Varianten zu Umfahrungsstraßen untersucht. Diese Varianten sollen einen Beitrag bilden zur entsprechenden Diskussion. Wie bereits in der Verkehrsbefragung ermittelt, fällt der Durchgangsverkehr durch Kirchheim und Heimstetten in Nord-Süd-Sichtung relativ gering aus. Dies findet sich auch in der Wirkung der Umfahrungsstraßen in Nord-Süd-Richtung (Osttangente und Westtangente wieder. Diese Nord-Süd-Umfahrungen haben nur einen relativ geringen Einfluss auf die Verkehrsstärken der innerörtlichen Straßen Kirchheims. Die Wirkung dieser Umfahrungen kommt hauptsächlich dem Umfeld von Kirchheim zugute, der Gemeinde selbst jedoch nur in geringem Maße. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Umfahrungsstraßen in einem größeren, übergemeindlichen Maßstab zu betrachten und nicht als reine gemeindliche Maßnahme.
Der Knotenpunkt St 2082 / Heimstettner Moosweg („Kirchheimer Ei“) soll zu einem lichtsignalgeregelten Knotenpunkt umgebaut werden. … In Ergänzung zur Berechnung der Leistungsfähigkeit nach dem HBS 2015 wurde für das umgebaute „Kirchheimer Ei“ auch eine Verkehrssimulation für die morgendliche und abendliche Spitzenstunde im Planfall ohne Umfahrungsstraßendurchgeführt, mit der die Ergebnisse der HBS-Berechnung der Leistungsfähigkeit bestätigt werden konnten.
Zusätzlich konnte die Leistungsfähigkeit der Auffahrt der Rampen zur Staatsstraße als auch an den Anschlussknotenpunkten der Rampen an die Heimstettner Straße nachgewiesen werden.
Stellungnahme der Gemeinde Poing:
Seitens der Gemeinde Poing werden keine Einwände gegen die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchheim b. München sowie den Bebauungsplan Nr. 100 – Kirchheim 2020 – vorgebracht.