1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32-O für das Gebiet "Hauptstraße Ost, Teilbereich Ost - Wohnbebauung"; Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

19.01.2017
GR (TOP 2)
Vorstellung der Bebauungsplanänderung; Aufstellungsbeschluss

In der Gemeinderatssitzung am 19.01.2017 wurde das neue Konzept des Investors vorgestellt.

Wesentliche Punkte hierbei waren u.a. die Schaffung eines Bereiches für einen Lebensmittelmarkt sowie, unter Berücksichtigung der geplanten Straßenführung, die Anpassung der Höhenlagen.

In dieser Sitzung wurde auch beschlossen, den gesamten Bebauungsplan als vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Zwischenzeitlich hat sich die Verwaltung entschieden, aus verwaltungsvereinfachenden Gründen, den Bebauungsplan in 2 Bereiche (Ost – Wohnbebauung und West – großflächiger Einzelhandel) aufzuteilen und nur den Bereich West als vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Diesem Vorschlag hat der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 12.04.2018 zugestimmt.

Das Gebiet wird als Wohngebiet (WA) und Mischgebiet (MI) – festgelegt.

Der Geltungsbereich Ost umfasst eine Fläche von ca. 7,50 ha, Flurnummern 40, 31 (Teilfläche),  63 (Teilfläche), 63/1 (Teilfläche), 63/4 (Teilfläche), 63/8, 81/5, 81/7, 81, 81/8 (Teilfläche), 81/9, 684/36 (Teilfläche), 684/37 (Teilfläche), 684/38 (Teilfläche), 684/63, 765 (Teilfläche), 765/5 (Teilfläche), 765/6 (Teilfläche), 765/8 (Teilfläche), 765/9, 765/11, 782 (Teilfläche), 816 (Teilfläche), 846 (Teilfläche), 846/2, 907/4 (Teilfläche).

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (andere Maßnahme der Innenentwicklung).

Beschlussvorschlag

Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 26.07.2018 wird zugestimmt.

Für den Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 26.07.2018 wird die Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Beschluss

Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 26.07.2018 wird zugestimmt.

Für den Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 26.07.2018 wird die Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Datenstand vom 17.09.2018 16:03 Uhr