Begehung in Verkehrsangelegenheiten mit Polizei, Landratsamt und Staatlichem Bauamt Rosenheim am 12.12.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.01.2019 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Am 12.12.2018 wurde die im Gemeinderat angekündigte Begehung mit Polizei, Landratsamt (LRA) und Staatlichem Bauamt durchgeführt. Folgende Ergebnisse konnten festgehalten werden:


1. Hauptstraße Einmündung Anzinger Straße

Für den Bereich Hauptstraße, vor Anwesen Anzinger Straße 40, häuften sich seit Fertigstellung des vorgenannten Anwesens die Beschwerden über eingeschränkte Sichtverbindungen beim Abbiegen in Richtung Osten (Kampenwandstraße). Ursächlich hierfür wären geparkte Kraftfahrzeuge an der südlichen Fahrbahnseite. Aufgrund der Sichtbehinderung wurde dort ein absolutes Haltverbot angeordnet.


2. Hauptstraße Einmündung Rathausstraße

Aufgrund von Sichtbehinderungen wird auf der südlichen Fahrbahnseite zwischen Fußgängerfurt Lichtsignalanlage bis Einmündung Rathausstraße ein absolutes Haltverbot eingerichtet.


3. Hauptstraße Einmündung Birkenallee

Aufgrund der Behinderung des Verkehrsflusses insbesondere durch LKW wird auf der nördlichen Fahrbahnseite ein Bereich Parken mit Zusatzzeichen Parkscheibe (Dauer 1 Stunde) eingerichtet. Die Einschränkung soll auch in den Nachtstunden und am Wochenende gelten.


4. Lichtsignalanlage („Ampel“) Plieninger Straße/Hauptstraße

Das Staatliche Bauamt Rosenheim führt derzeit ein Pilotprojekt mit einem Chip für Senioren durch, der die Schutzzeit Fußgänger von 10 Sekunden auf 16 Sekunden verlängert. Dieser Chip muss hierfür durch die Senior*innen aktiv an die Lichtsignalanlage gehalten werden. Die Ergebnisse und die Bewertung liegen noch nicht vor.


5. Lichtsignalanlagen mit Hinweisgeber für Blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer*innen

Zu den barrierefreien Lichtsignalanlagen mit Signalgebern für blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer*innen teilten das LRA Ebersberg und das Staatliche Bauamt mit, dass hierfür ein Antrag der Gemeinde im Bedarfsfall erfolgen müsse. Generell würden die Lichtsignalanlagen nach und nach umgerüstet. Landratsamt und Staatliches Bauamt wiesen darauf hin, dass dies dann zwingend Auswirkungen auf die Verkehrswege haben werde. Hier müsste der jeweilige Straßenbaulastträger auch entsprechende Leitsysteme wie taktile Bodenindikatoren im Gehwegbereich verlegen.


6. Radverkehrsführung im Bereich der Plieninger Straße (südlich der Unterführung)

Die Problematik der Radverkehrsausführung aus gemeindlicher Sicht wurde erörtert. Aus Platzgründen bestehen hier keine Lösungsmöglichkeiten. Es wurde vereinbart, dass das Radwegende im süd-westlichen Bereich negativ durch das Verkehrszeichen „Radweg“ mit Zusatzzeichen „Ende“ beschildert werden soll.


7. Kreuzungsbereich Plieninger Straße/Gruber Straße/Am Hanselbrunn

Im Bereich der West-Ost-Verbindung ist beidseits eine Lichtsignalanlage mit Bedarfsanforderung eingerichtet. Der Wunsch, dass hier Rad Fahrende künftig nicht mehr drücken müssten, wurde einvernehmlich kritisch gesehen, da dies erhebliche negative Auswirkungen auf den Kraftfahrzeugverkehr haben würde. Gerade hier seien Rückstauungen in der Gruber Straße bereits bekannt. Das Staatliche Bauamt hat umfangreiche Berechnungen zur Abstimmung der drei Lichtsignalanlagen in der Gruber Straße vorgenommen. Diese würden durch eine entsprechende Änderung negativ beeinflusst. Es wurde vereinbart, eine erneute Überprüfung der Verkehrsflüsse nach Klassifizierung Am Hanselbrunn als Kreisstraße EBE 1 vorzunehmen. Die Hinweisschilder „Fußgänger drücken“ werden entfernt.


8. Tempo 50 im Bereich Zufahrt Parkplatz Sportgaststätte

Für eine Reduzierung auf Tempo 50 würden hier nach Auffassung LRA; Staatliches Bauamt und Polizei nicht die erforderlichen Sachgründe (außerhalb der geschlossenen Ortschaft) vorliegen. Für die Besucher*innen des Sportzentrums stehen sichere Querungsmöglichkeiten durch Brücke und Lichtsignalanlage zur Verfügung. Die Gemeinde soll darauf explizit hinweisen.


9. Einbahnregelung im Bereich der Seerosenstraße

Insbesondere durch das Landratsamt (Örtl. Verkehrssicherheitsbeauftragter) wurde die zur Diskussion stehende Einbahnstraßenregelung kritisch gesehen, da dies nach den Erfahrungen zu einer Erhöhung der Geschwindigkeiten führen würde. Negative Auswirkungen auf die Kreisstraßen ergäben sich hierdurch jedoch nicht. Es wurde vereinbart, einen gesonderten Termin zu vereinbaren. Festzuhalten ist bereits heute, dass eine temporäre Einbahnstraßenregelung ausscheiden müsste.


10. Radwegebenutzungspflicht Fresiengasse

Die vorhandene Beschilderung ist auch nach Auffassung der Gesprächsteilnehmer*innen rechtswidrig. Mit dem Lösungsvorschlag der Gemeinde Poing (Versetzen Zeichen Verkehrsberuhigter Bereich Anfang/Ende unmittelbar an das Ende der Häuserzeile, Teil der Fresiengasse, in der ein Gehweg besteht, künftig Teil der Zone Tempo 30, baulicher Gehweg künftig mit Zeichen „Gehweg“ und Zusatzzeichen „Radverkehr frei“, im Übergangsbereich zum Schulzentrum benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg bestand Einverständnis.


11. Umbau der Lichtsignalanlagen mit Bedarfsanforderung im Bereich der Gruber Straße zu Lichtsignalanlagen ohne Bedarfsanforderung

Der Wunsch, dass in der Gruber Straße Rad Fahrende und zu Fuß Gehende künftig nicht mehr drücken müssten, wurde einvernehmlich kritisch gesehen, da dies erhebliche negative Auswirkungen (ständige Berechnung von Schutzzeiten in der Nord/Süd-bzw. Süd/Nord-Richtung, obwohl häufig eigentlich kein Bedarf hierfür bestünde) auf den abfließenden Kraftfahrzeugverkehr (einschließlich des ÖPNV) haben würde.

12. Neufarner Straße, Wunsch nach Lichtsignalanlage im Bereich Verkehrshelferübergang

Für eine Überprüfung des Wunsches ist ein Antrag der Gemeinde beim LRA Ebersberg erforderlich. Dann würden die entsprechenden Verkehrsmessungen veranlasst werden. Die Gemeinde erhebt hier bereits vorab eigene Daten, um ggf. einen Antrag vorbereiten zu können.


13. Gruber Straße / Radverkehrsregelung

Die grundsätzliche verkehrsrechtliche Anordnung zur Aufhebung des Zweirichtungsradverkehrs besteht bereits. Künftig soll der Radverkehr auf der südlichen Gehwegseite erlaubt bzw. angeordnet sein. Für die technische Umsetzung und Wirksamkeit ist ein Termin im März 2019 erforderlich. Dies hat u.a. auch witterungstechnische Gründe. In diesem Zusammenhang soll auch die Furtmarkierung „rot“ erörtert werden.


14. Gruber Straße/Friedenstraße, Verbot des Abbiegens aus der Gruber Straße

Dieser Vorschlag wird einvernehmlich kritisch gesehen und bringt keine tatsächliche Verbesserung des Verkehrsflusses.


15. Haltverbot im Bereich der Gruber Straße Höhe Friedenstraße

Aufgrund der Feuerwehrausfahrt wird auf der nördlichen Seite der Gruber Straße bis zum Parkrondell ein absolutes Haltverbot angeordnet. Hier hatte es bereits gefährliche Situationen für Einsatzkräfte bei den Ausrückfahrten gegeben. Für Lehrkräfte bestehen ausreichend Ausweichparkmöglichkeiten im Bereich der Sportanlage.

Kurzbericht

Am 12.12.2018 wurde die im Gemeinderat angekündigte Begehung mit Polizei, Landratsamt (LRA) und Staatlichem Bauamt durchgeführt. Folgende Ergebnisse konnten festgehalten werden:

1. Hauptstraße, Einmündung Anzinger Straße:
Für den Bereich Hauptstraße, vor Anwesen Anzinger Straße 40, häuften sich seit Fertigstellung des vorgenannten Anwesens die Beschwerden über eingeschränkte Sichtverbindungen beim Abbiegen in Richtung Osten (Kampenwandstraße). Ursächlich hierfür wären geparkte Kraftfahrzeuge an der südlichen Fahrbahnseite. Aufgrund der Sichtbehinderung wurde dort ein absolutes Haltverbot angeordnet.

2. Hauptstraße, Einmündung Rathausstraße:
Aufgrund von Sichtbehinderungen wird auf der südlichen Fahrbahnseite zwischen Fußgängerfurt Lichtsignalanlage bis Einmündung Rathausstraße ein absolutes Haltverbot eingerichtet.

3. Hauptstraße, Einmündung Birkenallee:
Aufgrund der Behinderung des Verkehrsflusses insbesondere durch LKW wird auf der nördlichen Fahrbahnseite ein Bereich Parken mit Zusatzzeichen Parkscheibe (Dauer 1 Stunde) eingerichtet. Die Einschränkung soll auch in den Nachtstunden und am Wochenende gelten.

4. Lichtsignalanlage („Ampel“) Plieninger Straße / Hauptstraße:
Das Staatliche Bauamt Rosenheim führt derzeit ein Pilotprojekt mit einem Chip für Senioren durch, der die Schutzzeit Fußgänger von 10 Sekunden auf 16 Sekunden verlängert. Dieser Chip muss hierfür durch die Senior*innen aktiv an die Lichtsignalanlage gehalten werden. Die Ergebnisse und die Bewertung liegen noch nicht vor.

5. Lichtsignalanlagen mit Hinweisgeber für Blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer*innen:
Zu den barrierefreien Lichtsignalanlagen mit Signalgebern für blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer*innen teilten das LRA Ebersberg und das Staatliche Bauamt mit, dass hierfür ein Antrag der Gemeinde im Bedarfsfall erfolgen müsse. Generell würden die Lichtsignalanlagen nach und nach umgerüstet. Landratsamt und Staatliches Bauamt wiesen darauf hin, dass dies dann zwingend Auswirkungen auf die Verkehrswege haben werde. Hier müsste der jeweilige Straßenbaulastträger auch entsprechende Leitsysteme wie taktile Bodenindikatoren im Gehwegbereich verlegen.

6. Radverkehrsführung im Bereich der Plieninger Straße (südlich der Unterführung):
Die Problematik der Radverkehrsausführung aus gemeindlicher Sicht wurde erörtert. Aus Platzgründen bestehen hier keine Lösungsmöglichkeiten. Es wurde vereinbart, dass das Radwegende im süd-westlichen Bereich negativ durch das Verkehrszeichen „Radweg“ mit Zusatzzeichen „Ende“ beschildert werden soll.

7. Kreuzungsbereich Plieninger Straße / Gruber Straße / Am Hanselbrunn:
Im Bereich der West-Ost-Verbindung ist beidseits eine Lichtsignalanlage mit Bedarfsanforderung eingerichtet. Der Wunsch, dass hier Rad-Fahrende künftig nicht mehr drücken müssten, wurde einvernehmlich kritisch gesehen, da dies erhebliche negative Auswirkungen auf den Kraftfahrzeugverkehr haben würde. Gerade hier seien Rückstauungen in der Gruber Straße bereits bekannt. Das Staatliche Bauamt hat umfangreiche Berechnungen zur Abstimmung der drei Lichtsignalanlagen in der Gruber Straße vorgenommen. Diese würden durch eine entsprechende Änderung negativ beeinflusst. Es wurde vereinbart, eine erneute Überprüfung der Verkehrsflüsse nach Klassifizierung Am Hanselbrunn als Kreisstraße EBE 1 vorzunehmen. Die Hinweisschilder „Fußgänger drücken“ werden entfernt.

8. Tempo 50 im Bereich Zufahrt Parkplatz Sportgaststätte:
Für eine Reduzierung auf Tempo 50 würden hier nach Auffassung LRA, Staatliches Bauamt und Polizei nicht die erforderlichen Sachgründe (außerhalb der geschlossenen Ortschaft) vorliegen. Für die Besucher*innen des Sportzentrums stehen sichere Querungsmöglichkeiten durch Brücke und Lichtsignalanlage zur Verfügung. Die Gemeinde soll darauf explizit hinweisen.

9. Einbahnregelung im Bereich der Seerosenstraße:
Insbesondere durch das Landratsamt (Örtl. Verkehrssicherheitsbeauftragter) wurde die zur Diskussion stehende Einbahnstraßenregelung kritisch gesehen, da dies nach den Erfahrungen zu einer Erhöhung der Geschwindigkeiten führen würde. Negative Auswirkungen auf die Kreisstraßen ergäben sich hierdurch jedoch nicht. Es wurde vereinbart, einen gesonderten Termin zu vereinbaren. Festzuhalten ist bereits heute, dass eine temporäre Einbahnstraßenregelung ausscheiden müsste.

10. Radwegebenutzungspflicht Fresiengasse:
Die vorhandene Beschilderung ist auch nach Auffassung der Gesprächsteilnehmer*innen rechtswidrig. Mit dem Lösungsvorschlag der Gemeinde Poing (Versetzen Zeichen Verkehrsberuhigter Bereich Anfang / Ende unmittelbar an das Ende der Häuserzeile, Teil der Fresiengasse, in der ein Gehweg besteht, künftig Teil der Zone Tempo 30, baulicher Gehweg künftig mit Zeichen „Gehweg“ und Zusatzzeichen „Radverkehr frei“, im Übergangsbereich zum Schulzentrum benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg) bestand Einverständnis.

11. Umbau der Lichtsignalanlagen mit Bedarfsanforderung im Bereich der Gruber Straße zu Lichtsignalanlagen ohne Bedarfsanforderung:
Der Wunsch, dass in der Gruber Straße Rad-Fahrende und zu Fuß Gehende künftig nicht mehr drücken müssten, wurde einvernehmlich kritisch gesehen, da dies erhebliche negative Auswirkungen (ständige Berechnung von Schutzzeiten in der Nord / Süd-bzw. Süd / Nord-Richtung, obwohl häufig eigentlich kein Bedarf hierfür bestünde) auf den abfließenden Kraftfahrzeugverkehr (einschließlich des ÖPNV) haben würde.

12. Neufarner Straße, Wunsch nach Lichtsignalanlage im Bereich Verkehrshelferübergang:
Für eine Überprüfung des Wunsches ist ein Antrag der Gemeinde beim LRA Ebersberg erforderlich. Dann würden die entsprechenden Verkehrsmessungen veranlasst werden. Die Gemeinde erhebt hier bereits vorab eigene Daten, um ggf. einen Antrag vorbereiten zu können.

13. Gruber Straße / Radverkehrsregelung:
Die grundsätzliche verkehrsrechtliche Anordnung zur Aufhebung des Zweirichtungsradverkehrs besteht bereits. Künftig soll der Radverkehr auf der südlichen Gehwegseite erlaubt bzw. angeordnet sein. Für die technische Umsetzung und Wirksamkeit ist ein Termin im März 2019 erforderlich. Dies hat u. a. auch witterungstechnische Gründe. In diesem Zusammenhang soll auch die Furtmarkierung „rot“ erörtert werden.

14. Gruber Straße / Friedenstraße, Verbot des Abbiegens aus der Gruber Straße:
Dieser Vorschlag wird einvernehmlich kritisch gesehen und bringt keine tatsächliche Verbesserung des Verkehrsflusses.

15. Haltverbot im Bereich der Gruber Straße, Höhe Friedenstraße:
Aufgrund der Feuerwehrausfahrt wird auf der nördlichen Seite der Gruber Straße bis zum Parkrondell ein absolutes Haltverbot angeordnet. Hier hatte es bereits gefährliche Situationen für Einsatzkräfte bei den Ausrückfahrten gegeben. Für Lehrkräfte bestehen ausreichend Ausweichparkmöglichkeiten im Bereich der Sportanlage.

Datenstand vom 27.03.2019 11:57 Uhr