Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG); Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 09.05.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 09.05.2019 | ö | informativ | 1.4 |
Sachverhalt
Die Regie
rung von Oberbayern gewährt den Gemeinden Poing, Pliening und Anzing gemäß Art. 20 Abs. 1 Ziffer 3 i. V. m. Art. 27 BayÖPNVG aus Mitteln des Bayer. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs eine vorläufige Zuweisung in Höhe von 60.000,00 € (i. W. sechzigtausend €) als Festbetragsfinanzierung für das Haushaltsjahr 2019.
Datenstand vom 16.09.2019 09:22 Uhr