Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG); Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Die Regie rung von Oberbayern gewährt den Gemeinden Poing, Pliening und Anzing gemäß Art. 20 Abs. 1 Ziffer 3 i. V. m. Art. 27 BayÖPNVG aus Mitteln des Bayer. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs eine vorläufige Zuweisung in Höhe von 60.000,00 € (i. W. sechzigtausend €) als Festbetragsfinanzierung für das Haushaltsjahr 2019.

Datenstand vom 16.09.2019 09:22 Uhr