Bündelausschreibung für die Lieferung von Gas (Lieferjahre 2021 bis 2023)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.05.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gaslieferverträge für die 15 gemeindlichen Liegenschaften mit Energie Südbayern laufen zum 31.12.2020 aus. Es ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich, da sich die Gasabnahmemenge pro Jahr bei ca. 2.700.000 kWh und einem Nettopreis von ca. 100.000 € (brutto 119.000 €) beläuft. Der Bayerische Gemeindetag hat in Kooperation mit KUBUS GmbH bereits drei erfolgreiche Bündelausschreibungen für Erdgas durchgeführt, 2013 nahm die Gemeinde Poing daran teil.

Zu Nr. 1 des Beschlussvorschlages:

Ziel der Bündelausschreibungen ist es, durch den Wettbewerb günstigere Erdgaspreise zu erhalten. Zu diesem Zweck werden gebündelte Ausschreibungen durchgeführt, d. h. eine größere Anzahl Kommunen / Zweckverbände wird jeweils in einem Bündel zusammengefasst. Grundsätzlich werden bezirksweite Bündel angestrebt. Mit Blick auf die mittelstandsfreundliche Gestaltung der Bündelausschreibungen kann es notwendig sein, weitere Ausschreibungsbündel zu definieren.

Die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH erbringt die Leistung in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag. Dieser hat den Kooperationspartner gemäß einer Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren bundesweit ermittelt. Den Teilnehmern der Bündelausschreibung können im Ergebnis der Bündelausschreibungen auch umfangreiche individuelle Kostenübersichten für die eigenen Abnahmestellen zur Verfügung gestellt werden. Bündelausschreibungen in dieser Form bietet lediglich die KUBUS GmbH an. Für die Leistung kommt daher aus besonderen Gründen nur ein Unternehmen in Betracht.

Daher wird auf die Einholung von Vergleichsangeboten für die Dienstleistung beim Ausschreibungsverfahren verzichtet. Die Verwaltung fertigt einen entsprechenden Vergabevermerk.

Der Grundbetrag für Verwaltungsgemeinschaften (auch einschließlich weiterer Auftraggeber, z. B. Schulverband, Gemeindewerke, Zweckverband u. ä.) in Höhe von 900,00 € gemäß Dienstleistungsvertrag gilt nur,
  • sofern für alle Teilnehmer ein einheitlicher Ansprechpartner für die KUBUS GmbH zur Verfügung steht,
  • sich alle Teilnehmer für dieselbe Losbildung entscheiden.

Ist dies nicht der Fall, fällt für den abweichenden Auftraggeber ein extra Grundbetrag in Abhängigkeit vom Verbrauch an für Schulverbände, Gemeindewerke, Zweckverbände u. ä.:
  • Verbrauch bis 500.000 kWh/Jahr
  • Verbrauch > 500.000 kWh/Jahr

Ist dies nicht der Fall, fällt für den abweichenden Auftraggeber ein extra Grundbetrag in Abhängigkeit von der Einwohneranzahl an für Gemeinden, Märkte u. ä. gemäß Dienstleistungsvertrag.


Diese Regelungen gelten entsprechend auch für Städte, Gemeinden, Märkte, Kreise und Bezirke, die weitere Teilnehmer, z. B. Schulverbände, Gemeindewerke, Zweckverbände u. ä. benennen.


Zu Nr. 2 des Beschlussvorschlages:

Aufgrund der Bündelbildung ist eine Verfahrensträgerschaft durch die einzelnen Teilnehmer nicht praktikabel. Träger sämtlicher Bündelausschreibungen ist deshalb der Bayerische Gemeindetag, der sich hierzu ausdrücklich bereit erklärt hat. Die KUBUS GmbH arbeitet dem Gemeindetag als Dienstleister zu. Die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen (Ausschreibungsunterlagen / Zeitplan, insbesondere Tag der elektronischen Auktion und Zuschlagsentscheidung) trifft ein für jeden Bezirk gebildeter Vergabeausschuss. In diesem sind der / die jeweilige Bezirksvorsitzende des Gemeindetags sowie der zuständige Referent und ein fachkundiger Mitarbeiter des Gemeindetags Mitglied. Die Kommune / der Zweckverband wird über alle Verfahrensschritte informiert. Weitere Entscheidungen sind durch den Teilnehmer nicht zu treffen.

Zu Nr. 3 des Beschlussvorschlages:

Die Ausschreibungsverfahren sollen unter Berücksichtigung der Marktentwicklung durchgeführt werden. Es ist erforderlich, dass die Datenerfassung / Datenergänzung durch die Teilnehmer zügig abgeschlossen wird. Danach erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die KUBUS GmbH. Die Daten für die leistungsgemessenen Anlagen werden von der KUBUS GmbH zentral beim Erdgaslieferanten / Netzbetreiber beschafft.

Die Verwaltung hat im Rahmen der Datenerfassung noch zu entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standardlos eingebracht werden (damit in jedem Fall nur ein Erdgaslieferant) oder ob die leistungsgemessenen Anlagen und die Anlagen mit Standardlastprofil in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden (Vorteil: bessere Preischancen; Nachteil: ggf. mehrere Erdgaslieferanten).


Hinweis:

Abänderungen bei den Ausschreibungskonditionen, z. B. die Zulassung von Haupt- und Nebenangeboten sind nicht möglich.

Beschlussvorschlag

  1. Erster Bürgermeister Albert Hingerl wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von Erdgas über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen.

  1. Die Gemeinde überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für Erdgas, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

Finanzielle Auswirkungen

Der Dienstleistungspreis beträgt netto 1.850 € (davon Grundpreis 1.100 €, 15 Abnahmestellen à 50 €). Die Haushaltsmittel über brutto 2.201,50 € stehen auf der Haushaltstelle 61000.655000 zur Verfügung.

Beschluss

  1. Erster Bürgermeister Albert Hingerl wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von Erdgas über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen.

  1. Die Gemeinde überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für Erdgas, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

(ro) Die Gaslieferverträge für die gemeindlichen Liegenschaften mit Energie Südbayern  laufen zum 31.12.2020 aus. Der Bayerische Gemeindetag bot im April 2019 an, die zukünftigen Gaslieferanten über Bündelausschreibungen für den Lieferzeitraum 2021 bis 2023 zu ermitteln. Die Gemeinde musste sich sehr rasch entscheiden, ob sie an der Bündelgasausschreibung teilnehmen oder selbst eine EU-weite Gasausschreibung durchführen will.

Deshalb hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.05.2019 hierzu folgenden Beschluss gefasst:
1. Erster Bürgermeister A. Hingerl wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung einer Bündelausschreibung für die Lieferung von Erdgas über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen.

2. Die Gemeinde überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für Erdgas für die Lieferjahre 2021 bis 2023, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.

Datenstand vom 16.09.2019 09:22 Uhr